Mit einer Wasserkraftreserve will der Bundesrat allfällige Ausfälle in der Stromversorgung verhindern. Ergänzend dazu, sozusagen als zweite Rückfallebene, will er auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Betrieben werden sollen sie aber nur in Ausnahmelagen.
Die Wasserkraft-Reserve soll bereits ab dem Winter 2022/23 zur Verfügung stehen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag mitteilte. Die Betreiber von Speicherkraftwerken sollen eine gewisse Menge Energie zurückhalten für den Fall, dass ein Mangel droht. Dafür erhalten sie ein Entgelt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wasserkraftreserve will der Bundesrat auf dem Verordnungsweg erlassen. Ins Gesetz geschrieben werden sollen sie im Zug der Revision des Stromversorgungsgesetzes.
Als zweite Rückfallebene – nach der Wasserkraftreserve – will der Bundesrat auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Diese sollen klimaneutral betrieben werden müssen. Er beauftragte am Mittwoch das Uvek, umgehend Vorbereitungen für den Bau und Betrieb solcher Anlagen an die Hand zu nehmen.
Einerseits soll das Uvek eine allfällige Ausschreibung für Kraftwerke vorbereiten. Dazu gehören laut der Mitteilung die Festlegung der Dimensionierung und Details zur Wahl von Technologie und Standort.
Der Bundesrat legt dabei den Fokus auf nicht mehr genutzte Infrastrukturen. Geprüft werden soll zudem, ob die kantonalen Gesetzgebungen und die Zonenplanung der betroffenen Gemeinde eine Bewilligung überhaupt ermöglichen.
Zu Handen des Parlaments wird das Uvek gleichzeitig Gesetzesbestimmungen erarbeiten, über die das Parlament bei der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes befinden kann. Vorgaben – etwa zum verwendeten Brennstoff oder zur Kompensation – sollen gewährleisten, dass die Kraftwerke klimaneutral sind.
Wie die beiden Rückfallebenen bei Engpässen in der Stromversorgung koordiniert werden, ist Sache des Uvek. Beide Reserven sollen nur in Ausnahmelagen genutzt werden – nämlich dann, wenn der Strommarkt die Nachfrage nicht decken kann. Die Kosten für die Reserve werden die Endkonsumenten und -konsumentinnen tragen müssen.
Der Bundesrat fällte seine Entscheide am Mittwoch gestützt auf einen Bericht, den er von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) angefordert hatte. Darin ist die Rede vom Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken mit insgesamt bis 1000 Megawatt Leistung.
Die Investitionskosten sollen gemäss dem Bericht maximal 700 bis 900 Millionen Franken betragen. Hinzu kommen Betriebskosten von 6 Millionen Franken im Jahr und Produktionskosten von 138'000 bis 243'000 Franken pro produzierte Gigawattstunde (GWh) Strom.
Hintergrund der Reserveplanung ist, dass ab 2025 die Risiken für den Stromimport steigen. Im schlimmsten Fall – zum Beispiel wenn grosse Kraftwerke im In- und im Ausland gleichzeitig ausfallen – könnte es namentlich im Winter «während einiger Stunden» zu Versorgungsengpässen kommen.
Der Bundesrat setzt ausserdem auf das Potenzial des Stromsparens, um die Stromversorgung sicherzustellen. Unter anderem will er mit mehr Fördermitteln dafür sorgen, dass Elektroheizungen ersetzt werden. Und für die Beleuchtung von Zweckbauten könnte es Auflagen geben. Diese Massnahmen müssen laut Uvek mit den Kantonen angegangen werden.
Weiter sollen die Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz von elektrischen Geräten erhöht werden. (aeg/sda)
Und im gleichen Zug bitte noch das Verbandsbeschwerderecht einschränken damit nicht in jedem Planungsschritt bis vors Bundesgericht gelangt werden kann.
Allerding finde ich die Aussage "Die Kosten für die Reserve werden die Endkonsumenten und -konsumentinnen tragen müssen" etwas befremdlich wenn die Betreiber Axpo & Co. Gewinne schreiben und wir für eine funktionierende Stromversorgung zahlen müssen