17.02.2022, 10:3017.02.2022, 15:51
So erklärt Bundesrätin Sommaruga den Plan:
Mit einer Wasserkraftreserve will der Bundesrat allfällige Ausfälle in der Stromversorgung verhindern. Ergänzend dazu, sozusagen als zweite Rückfallebene, will er auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Betrieben werden sollen sie aber nur in Ausnahmelagen.
Die Wasserkraft-Reserve soll bereits ab dem Winter 2022/23 zur Verfügung stehen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag mitteilte. Die Betreiber von Speicherkraftwerken sollen eine gewisse Menge Energie zurückhalten für den Fall, dass ein Mangel droht. Dafür erhalten sie ein Entgelt.
Elcom führt 17 mögliche Standorte für Gaskraftwerk auf
In ihrem Konzept «Spitzenlast-Gaskraftwerk» nennt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) 17 mögliche Standorte für ein Reserve-Gaskraftwerk. Genannt werden sieben Orte in deutschsprachigen Kantonen und zehn in der Romandie. Abschliessend ist die Liste nicht.
Aufgeführt sind in der Deutschschweiz drei Standorte im Kanton Aargau (Asphard, Birr und Kaisten) sowie Gösgen SO, Perlen LU, Schweizerhalle BL und Utzenstorf BE.
In der Westschweiz könnten Orte in drei Kantonen infrage kommen: Im Wallis sind es Chamoson, Chavalon, Collombey und Monthey, in der Waadt Bex, Orbe, Yverdon und Aigle (zwei Standorte) und im Kanton Neuenburg Cornaux. Im Raum Zürich, in der Ostschweiz und im Kanton Tessin sind keine Orte aufgeführt.
Nach Angaben einer Sprecherin der Elcom gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ist die Liste von für ein Reserve-Gaskraftwerk denkbaren Standorten nicht abschliessend. Es könnten also auch noch weitere Möglichkeiten aufgenommen werden.
«Es gäbe also genügend Standorte», sagte Elcom-Präsident Werner Luginbühl am Donnerstag in Bern zu der Liste. Für die Standortwahl massgebend ist gemäss Konzept neben genügend freier Fläche die Nähe einer Gasleitung und ein Anschluss ans Bahnnetz. Dies etwa für den Fall, dass die Anlage mit Heizöl betrieben würde.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wasserkraftreserve will der Bundesrat auf dem Verordnungsweg erlassen. Ins Gesetz geschrieben werden sollen sie im Zug der Revision des Stromversorgungsgesetzes.
Kraftwerke als zweite Rückfallebene
Als zweite Rückfallebene – nach der Wasserkraftreserve – will der Bundesrat auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Diese sollen klimaneutral betrieben werden müssen. Er beauftragte am Mittwoch das Uvek, umgehend Vorbereitungen für den Bau und Betrieb solcher Anlagen an die Hand zu nehmen.
Einerseits soll das Uvek eine allfällige Ausschreibung für Kraftwerke vorbereiten. Dazu gehören laut der Mitteilung die Festlegung der Dimensionierung und Details zur Wahl von Technologie und Standort.
Der Bundesrat legt dabei den Fokus auf nicht mehr genutzte Infrastrukturen. Geprüft werden soll zudem, ob die kantonalen Gesetzgebungen und die Zonenplanung der betroffenen Gemeinde eine Bewilligung überhaupt ermöglichen.
Nur für Ausnahmelagen
Zu Handen des Parlaments wird das Uvek gleichzeitig Gesetzesbestimmungen erarbeiten, über die das Parlament bei der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes befinden kann. Vorgaben – etwa zum verwendeten Brennstoff oder zur Kompensation – sollen gewährleisten, dass die Kraftwerke klimaneutral sind.
Wie die beiden Rückfallebenen bei Engpässen in der Stromversorgung koordiniert werden, ist Sache des Uvek. Beide Reserven sollen nur in Ausnahmelagen genutzt werden – nämlich dann, wenn der Strommarkt die Nachfrage nicht decken kann. Die Kosten für die Reserve werden die Endkonsumenten und -konsumentinnen tragen müssen.
Elcom geht von Gaskraftwerken aus
Der Bundesrat fällte seine Entscheide am Mittwoch gestützt auf einen Bericht, den er von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) angefordert hatte. Darin ist die Rede vom Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken mit insgesamt bis 1000 Megawatt Leistung.
Die Investitionskosten sollen gemäss dem Bericht maximal 700 bis 900 Millionen Franken betragen. Hinzu kommen Betriebskosten von 6 Millionen Franken im Jahr und Produktionskosten von 138'000 bis 243'000 Franken pro produzierte Gigawattstunde (GWh) Strom.
Hintergrund der Reserveplanung ist, dass ab 2025 die Risiken für den Stromimport steigen. Im schlimmsten Fall – zum Beispiel wenn grosse Kraftwerke im In- und im Ausland gleichzeitig ausfallen – könnte es namentlich im Winter «während einiger Stunden» zu Versorgungsengpässen kommen.
Bundesrat setzt aufs Stromsparen
Der Bundesrat setzt ausserdem auf das Potenzial des Stromsparens, um die Stromversorgung sicherzustellen. Unter anderem will er mit mehr Fördermitteln dafür sorgen, dass Elektroheizungen ersetzt werden. Und für die Beleuchtung von Zweckbauten könnte es Auflagen geben. Diese Massnahmen müssen laut Uvek mit den Kantonen angegangen werden.
Weiter sollen die Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz von elektrischen Geräten erhöht werden. (aeg/sda)
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