Seit Jahrhunderten arrangierte sich die Menschheit auf den Verkehrswegen. Das ging einigermassen gut, bis ein neues Vehikel erfunden wurde: das Automobil. Von nun an war das Gleichgewicht nicht wiederherzustellen. Davon betroffen waren in erster Linie die schwächeren Fussgängerinnen und Fussgänger. Vor allem die Überquerung von Strassen war gefährlich.
Bereits in den 1930er-Jahren wurde deshalb über mögliche Markierungen nachgedacht. Mit Schildern, Nägeln auf der Strasse oder Markierungen versuchte man, das «Fussvolk» an den richtigen Stellen über die Strassen zu leiten. Interessanterweise zielten diese Bestrebungen eher Richtung Erziehung der Fussgängerinnen und Fussgänger und waren weniger als Schutzmassnahme für diese gedacht.
1936 empfahl der Bundesrat, die Strassenübergänge für Fussgänger in gelber Farbe anzulegen. Dabei orientierte er sich an den Wanderwegen, welche seit 1934 ebenfalls die Farbe Gelb benutzten. Aber wie diese auszusehen hatte, darum kümmerte er sich vorderhand nicht. Auch darüber, wer Vortritt hatte, wurde nicht lange debattiert. Es galt das Gesetz von 1932:
Das Aussehen der Fussgänger-Überquerungen beflügelte die Fantasie der Mitglieder der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner (VSS). Die Verkehrsplaner der VSS starteten zahlreiche Versuche und machten unzählige Vorschläge. Oft spielten dabei auch psychologische Überlegungen eine Rolle.
Trotz dieses Eifers – wer in den 1940er- und 50er-Jahren eine Strasse überqueren wollte, lebte gefährlich. Auch, weil die Übergänge vielerorts nicht besonders gut ersichtlich waren und überall etwas anders aussahen. Fussgängerstreifen, wie wir sie heute kennen, kamen erst Ende der 1940er-Jahre auf. Den Anfang machte Basel 1948. Der gelbe «Zebra-Fussgängerstreifen» wurde von der Automobil Revue als Erfolg gefeiert, denn «das Fussvolk hält sich weit besser an die ihm zugewiesenen Passagen».
Noch einige Monate vorher hatte sich Die Tat, die Zeitung der Migros, über die Fussgängerstreifen in Paris lustig gemacht: «Paris hat sich neben verschiedenen Modetorheiten auch den dernier cri der Fussgängerstreifen gesichert.» Man könne die Strassenübergänge zur Abwechslung einmal mit einem Zebra-Anstrich versehen. Aber trotz Spott und Hohn setzte sich der Fussgängerstreifen durch, und als 1962 der Vortritt von Fussgängerinnen und Fussgängern auch noch gesetzlich verankert wurde, waren die Strassenübergänge definitiv nicht mehr als Modetorheit zu bezeichnen.