Zweiter Weltkrieg – erinnern, aber wie?
Geplant war die Geste ja in dieser Form ja nicht. Im Herbst 1994 hatte der Bundesrat eine Parlamentarische Anfrage, wie die Landesregierung den 50. Jahrestags des Endes des Zweiten Weltkriegs zu würdigen gedenke, noch abgewunken. 1989 habe man mit den «Diamantfeiern» anlässlich von 50 Jahren Mobilmachung bereits die Aktivdienstgeneration für ihre Leistungen verdankt.
Der Friedensschluss von 1945 sei selbstredend welthistorisch von grosser Bedeutung. Die Schweiz sei daran allerdings nicht beteiligt gewesen. «Im Unterschied zu den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs wird der Bundesrat im Jahr 1995 auf eine nationale Veranstaltung vom 50. Jahrestag des Kriegsendes verzichten.» In der Tat organisierte die Regierung selbst keine Feier.
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Der Bundesrat musste sich dennoch in ungeahntem Ausmass mit diversen Gedenkveranstaltungen auseinandersetzen. «Jede Woche taucht eine neue Idee auf, wie man diesen Jahrestag begehen könnte», beklagte sich Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz an der Bundesratssitzung vom 3. Mai 1995. Ursprünglich war allein eine Ansprache von Bundespräsident Kaspar Villiger an Radio und Fernsehen anlässlich des Europatags vorgesehen.
Als Zugeständnis an das wachsende öffentliche Bedürfnis an einer würdigen Begehung des Jubiläums beschloss der Bundesrat im März 1995, am Sonntagabend dem 7. Mai in corpore an einer von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz initiierten überkonfessionellen Gedenkstunde im Berner Münster teilzunehmen. Kurz darauf entschieden National- und Ständerat, ebenfalls für den 7. Mai eine ausserordentliche Sitzung des Parlaments einzuberufen. Natürlich konnte die Exekutive diesen Anlass nicht ignorieren und so sollte Villiger seine Rede an der Feier im Bundeshaus halten.
Doch damit nicht genug: Das im Departement des Innern von Bundesrätin Ruth Dreifuss angesiedelte Bundesarchiv plante für den Herbst in den eigenen Räumlichkeiten die Ausstellung «Aufbruch in den Frieden» mit einer historischen Begleitpublikation, verschiedenen Exponaten und Fotografien aus der Kriegszeit sowie einem replizierten Drahtverhau und Feldbaracken vor dem Haupteingang. Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross forderte derweil die Errichtung eines Mahnmals in Erinnerung an jüdischen Flüchtlinge, die an der Grenze abgewiesen worden sind, während der Genfer FDP-Nationalrat Peter Tschopp einen 50 Millionen schweren Sonderkredit für friedensfördernde Tätigkeiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz erbat.
Die Ausgestaltung der Sondersession der eidgenössischen Räte geriet, je näher sie rückte, zum Zankapfel. So protestierte die sozialdemokratische Fraktion dagegen, dass im Nationalratssaal am 7. Mai nur Mitglieder bürgerlicher Parteien zu Wort kommen würden. Dankbar griffen die Medien die Polemik auf. So war das Gedenken an 50 Jahre Kriegsende in der ersten Maiwoche etwa Thema des Politmagazins Rundschau sowie der Diskussionssendung Arena des Schweizer Fernsehens. Die Geschichte des Zweiten Weltkriegs genoss vor 30 Jahren Hochkonjunktur.
An der Bundesratssitzung vom 3. Mai stellte Bundespräsident Villiger schliesslich Auszüge aus seiner Rede vor. «Nach reiflicher Überlegung und vielen Gesprächen ist der Bundespräsident zum Schluss gekommen», heisst es im Sitzungsprotokoll, «dass der Bundesrat gut daran täte, sich für die in der Vergangenheit gegenüber den verfolgten Juden begangenen Fehler zu entschuldigen.»
Die Schlüsselsätze las Villiger vor: «Die Angst vor Deutschland, die Furcht vor Überfremdung durch Massenimmigration und die Sorge um politischen Auftrieb für einen auch hierzulande existierenden Antisemitismus wogen manchmal stärker als unsere Asyltradition, als unsere humanitären Ideale. Schwierige Zielkonflikte wurden auch überängstlich zu Lasten der Humanität gelöst», so Villiger. «Wir haben damals im allzu eng verstandenen Landesinteresse eine falsche Wahl getroffen. Der Bundesrat bedauert das zutiefst. Er entschuldigt sich dafür im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar ist.»
In der Diskussion betonte der Vorsteher des Aussendepartements, Bundesrat Flavio Cotti, dass auch die «positiven Aspekte der damaligen Politik der Schweiz» erwähnt werden müssten. EJPD-Vorsteher Arnold Koller wandte ein, er habe «als Jurist mit dem Begriff ‹Entschuldigung› ein bisschen Mühe», liess sich jedoch davon überzeugen, dass das Wort «als Begriff der Volkssprache zu interpretieren» sei.
Interessant sind auch die Reaktion der beiden sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrats. Otto Stich sprach von einer «heiklen Geschichte» und betonte, die Entschuldigung bedeute nicht, «dass wir künftig alle Flüchtlinge aufnehmen können». Für Bundesrätin Dreifuss dagegen lag das Drama darin, dass niemand die Entschuldigung entgegennehmen könne. Dennoch war sie Villiger dankbar für diesen Schritt: «Das ist gut für das Land.»
Verschiedene Mitglieder des Bundesrats äusserten sich im Jahr 1995 öffentlich zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. An einer Gedenkstunde für den schweizerischen Generalkonsul in Budapest, Carl Lutz, der 1944 mit der Ausstellung von Pässen und Schutzbriefen Zehntausende ungarischer Jüdinnen und Juden vor der Deportation in die Vernichtungslager gerettet hatte, lobte Bundesrat Cotti diesen am 3. April als «stillen, aber grossen Helden». Sein Mut verpflichte die Politik heute dazu, die «Latte unserer ethischen Verantwortung hoch genug» anzusetzen, «zum Beispiel durch grosszügige humanitäre Hilfe, durch die Unterstützung der Hilflosen in der Schweiz und der Welt, durch eine entschiedene Menschenrechtspolitik, die über das Deklamatorische hinausreicht».
Auch Bundesrat Stich trat am 7. Mai ans Rednerpult, mit einem Grusswort anlässlich der abendlichen Feier im Münster. «Weniger Willfährigkeit und mehr Zivilcourage wären geboten gewesen», so die Bilanz des Finanzministers über die Haltung der Schweizer Behörden im Weltkrieg. Am 8. Mai äusserte sich schliesslich auch Bundesrätin Dreifuss an einem Erinnerungsanlass der SP in Thun. «Ohne kritischen und selbstkritischen Blick zurück, holen uns die Fehler von gestern in einer veränderten Welt von heute ein», so Dreifuss. Das Vermächtnis der Opfer an die Nachgeborenen sei die Verpflichtung, dass «wir wo immer wir wirken, die unteilbare Würde der Menschen und die Menschenrechte vor ihren Feinden schützen» müssten, lautete das Fazit der Magistratin.
Auch der Bundespräsident beliess es am 7. Mai nicht bei seiner historischen Entschuldigung. Villiger ging ebenfalls auf die Lehren ein, die sich aus der Geschichte ziehen liessen. «Das Verschontsein vom Krieg auferlegt uns die besondere moralische Verpflichtung», hielt er fest, «unseren Beitrag dazu zu leisten, dass nicht mehr geschehen kann, was im Umfeld des Zweiten Weltkriegs geschehen ist.» Interpretiert man diesen Imperativ als künftige Kompensation für die restriktive Flüchtlingspolitik von damals, so anerbot sich schon bald die Gelegenheit, betreffend einer Aufnahme von Geflüchteten eidgenössische Weitherzigkeit zu demonstrieren.
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Unter dem Eindruck der serbischen Offensiven gegen die UNO-Schutzzonen in Ostbosnien sowie der Rückeroberung der Krajina durch Kroatien, die hunderttausende Menschen in die Flucht trieben, wurden die Mitglieder des Bundesrats mitten in den Sommerferien zu einer Telefonkonferenz einberufen. Konkret ging es um die Bitte des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) um Unterbringung eines noch festzulegenden Kontingents an zusätzlichen Kriegsvertriebenen aus dem ehemaligen Jugoslawien.
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Es ging grob geschätzt um 5000 bis 50 000 Menschen, die auf verschiedene Aufnahmeländer verteilt werden sollten. Die Nennung einer provisorischen Zahl für die Schweiz artete in einer Feilscherei aus, die wenig Grosszügiges an sich hatte. Asylminister Koller schlug «maximal 1000» vor, doch Finanzminister Stich warnte, dies wäre «für unser Land viel». Sollte die Schweiz «zu stark vorprellen», könnte sich das als «Bumerang» erweisen. Auch Bundesrat Adolf Ogi mahnte zu Zurückhaltung: «Es ist unbedingt zu vermeiden, dass rechtsextremen Gruppen in der Schweiz Wahlkampfmunition geliefert wird.» Eventuell könne von der Zahl 500 ausgegangen werden.
Aussenminister Cotti betrachtete dagegen «eine Grössenordnung von 1000 als unterste Grenze» und Bundesrätin Dreifuss bezeichnete dies als «absolutes Minimum, das nicht unterschritten werden sollte». Zu Bundesrat Delamuraz, der mit einem «Natel D auf relativ schwachem Netz» zugeschaltet war, brach der Kontakt aus technischen Gründen ab. Schliesslich einigten sich die übrigen Ratsmitglieder auf die vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Formel, gegenüber dem UNHCR «die Aufnahme einer angemessenen Anzahl von Personen zuzusichern». Laut schrie die vertrauliche Debatte hinaus, was in der öffentlichen Kommunikation vermieden werden wollte: «Keinesfalls», heisst es in dem Protokoll, «dürfte nach aussen der Eindruck entstehen, die Schweiz sei sehr kleinkrämerisch.»
Villigers Rede war darauf ausgerichtet, die erinnerungspolitischen Gräben zu glätten, die innerhalb der Schweizer Gesellschaft bestanden und im Vorfeld der Gedenkfeier offen zutage getreten waren. Ihre internationale Dimension entfaltete sie erst später. Bevor der Präsident des World Jewish Congress Edgar Bronfman am 14. September 1995 mit Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung in der Angelegenheit von «herrenlosen Vermögenswerten» von Holocaust-Opfern zusammentraf, empfing Bundespräsident Villiger dessen Delegation zu einem kurzen Besuch.
Unter dem Druck von internationalen Medienberichten hatte die Bankiervereinigung kurz zuvor die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle in Aussicht gestellt, an die sich Menschen wenden konnten, die vermuteten, dass in den Schliessfächern schweizerischer Finanzinstitute noch Guthaben ihrer im Weltkrieg verstorbenen Verwandten lagerten. Villiger legte das Treffen als reinen Höflichkeitsbesuch an, die «nachrichtenlosen Konti» bildeten keinen «formellen Gesprächsgegenstand», da in dieser Frage «nach Meinung des Bundesrates eine Lösung im Rahmen des Privatrechts im Vordergrund» stünde.
Mit der Rede des Bundespräsidenten vom 7. Mai schien die Regierung die problematischen Aspekte der schweizerischen Politik gegenüber dem Nationalsozialismus abgehandelt zu haben. Dass die «nachrichtenlosen Vermögen» den Bundesrat und die Schweiz weit über 1995 hinaus beschäftigen sollten, ahnte man damals noch nicht. Wie es weiterging, werden die Akten zeigen, die am 1. Januar 2027 öffentlich zugänglich werden.
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