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Diebes-Trio klaut Lego, Haushaltskerzen und Proteinriegel – verurteilt

Diebes-Trio klaut Lego, Haushaltskerzen und Proteinriegel – verurteilt

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Bild: Migros
Ein Diebes-Trio füllte den Einkaufskorb im Migros Bülach Süd diesen Frühling bis zum Rand. An der Selfscanning-Kasse bezahlt haben sie lediglich einen Bruchteil, 20 anstatt der über 400 Franken Warenwert.
12.10.2023, 04:4512.10.2023, 04:45
Orgetorix Kuhn / ch media

Tatort Migros Bülach: Ein 20-jähriger Sicherheitsmitarbeiter in Ausbildung, seine 24-jährige Schwester, eine Detailhandelsangestellte, und eine 20-jährige Kollegin betreten nach 20.30 Uhr an einem Abend im Frühling 2023 die Migros Bülach Süd. Nicht nur um einzukaufen, sondern auch um zu klauen.

Das Trio läuft gemäss einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, durch die Regalreihen und legt diverse Artikel in den Warenkorb. Am Subito-Selfcheckout erfasst das Diebes-Trio jedoch nur einen kleinen Teil der Artikel.

Proteinriegel und Lego Super Mario

Bezahlt an der Selfscanning-Kasse hat das Diebes-Trio nur rund 20 Franken. Eingepackt hatten sie jedoch Artikel im Wert von über 400 Franken. Darunter ein Gatorade Sportgetränk, Proteinriegel, ein American Cheesecake im Wert von 14.90 Franken, aber auch 48 Stück Haushaltskerzen im Gesamtwert von 19.80 Franken. Dazu eine Tischdecke und Trinkbecher.

Richtig teuer war aber vor allem das Super-Mario-Lego-Set, Verkaufspreis 299 Franken. Was genau das Trio mit dem Diebesgut vorhatte, geht nicht aus dem Strafbefehl hervor.

Geldstrafen und Bussen

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte das Diebes-Trio nun zu Geldstrafen und Bussen. Der junge Mann wurde zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken, die beiden Frauen zu je zehn Tagessätzen à 90 respektive 100 Franken verurteilt. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Deliktes, die Höhe der Tagessätze nach der Höhe des Einkommens. Heisst, die Frauen dürften einen deutlich höheren Lohn haben als ihr Kollege aus dem Sicherheitsbereich.

Weil alle Geldstrafen bedingt ausgesprochen wurden, müssen diese erst im Wiederholungsfall bezahlt werden. Zwingend begleichen müssen die drei Langfinger jedoch die ausgesprochenen Bussen von je 300 Franken und die Verfahrensgebühren von je 800 Franken. Alle drei Strafbefehle sind rechtskräftig.

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