In bislang vier Fällen hat die Bundeskriminalpolizei nach eigenen Angaben einem Verdächtigen einen Trojaner untergejubelt, um dessen Computer zu infiltrieren. Einer dieser Fälle war jener des Financiers Dieter Behring, gegen den die Bundesanwaltschaft seit über zehn Jahren ermittelt. Das berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» am Freitag.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigt der Zeitung die Recherche. Der Einsatz der Spionage-Software sei im Februar 2007 vom Bundesstrafgericht genehmigt worden, hiess es. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Ermittlungen bereits seit mehreren Jahren. Keine Angaben machte der Sprecher zu den Resultaten der Überwachung.
Behring selbst gab der NZZ an, die Behörden hätten sich Zugang zu seinen E-Mails und Dateien auf seinem Computer verschafft. Diese Informationen seien bei Einvernahmen gegen ihn verwendet worden.
Die NZZ geht davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes einen Trojaner des deutschen Herstellers Digitask einsetzten. Das Berner Unternehmen Dreamlab soll ebenfalls involviert gewesen sein.
In die Schlagzeilen geraten war in den vergangenen Woche der italienische Trojaner-Hersteller Hacking Team, der selbst gehackt wurde. Aus dessen veröffentlichten Daten ging hervor, dass auch die Kantonspolizei Zürich zu den Kunden gehörte.
Der Trojaner-Einsatz im Fall Behring zeigt aus Sicht der NZZ, wie breit der Katalog der Delikte ist, bei denen die Überwachungssoftware zum Einsatz kommen kann. Erwähnt werden meist Terrorismus, organisiertem Verbrechen und Kinderpornografie. Nach einem Entwurf, der im Parlament diskutiert wird, wäre der Einsatz jedoch bei vielen weiteren Delikten erlaubt. Gegen Behring wird unter anderem wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei ermittelt. (trs)