Schweiz
Abstimmungen 2022

Neues Transplantationsgesetz: Was du jetzt zur Organspende wissen musst

Was ist jetzt mit meiner Niere? 7 Punkte nach dem Ja zum Organspendegesetz

15.05.2022, 15:4615.05.2022, 17:02
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Mit dem Ja zum Transplantationsgesetz kommt es bei der Regelung von Organspenden zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten.

Viele Organe
Die Schweiz hat das neue Organspendegesetz angenommen.Bild: shutterstock.com

Und so soll das funktionieren:

Wo kann ich meinen Entscheid eintragen?

Dafür ist ein neues nationales Register geplant.

Wer betreibt dieses Register?

Das Register werde vom Bund erstellt, und es werde die hohen Anforderungen des Bundes punkto Datensicherheit erfüllen müssen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor der Abstimmung. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss das Register bereit sein. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor.

Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG, wie die Stiftung auf Anfrage mitteilte. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Januar 2023 erneuert werde.

Und was steht in diesem Register genau?

Im Register eingetragen werden kann ein generelles Nein zur Spende oder auch ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben nach dem Tod. Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Grundlage für das neue Register ist das geänderte Transplantationsgesetz. Die Umstellung auf die neue Regelung soll frühestens 2023 erfolgen.

Ist das der einzige Weg?

Nein, die Haltung zur Organentnahme kann auch auf anderen Wegen dokumentiert werden, oder es können Angehörige oder dafür bezeichnete Vertrauenspersonen über die Spendeabsicht respektive den Spendeunwillen informiert werden. Wer zum Kreis der nahen Angehörigen zählt, muss noch festgelegt werden.

Niere spenden ohne Zustimmung? Das Transplantationsgesetz kurz erklärt

Video: watson/Vanessa Hann, Emily Engkent

Was, wenn ich meine Meinung ändere?

Registereinträge müssen jederzeit widerrufen werden können, und auf das Register zugreifen können sollen für Organspenden zuständige Personen in den Spitälern. Abfragen sind erst erlaubt, wenn ein Patient oder eine Patientin eine aussichtslose Prognose hat und entschieden worden ist, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen.

Was kostet das Ganze?

Nach Angaben des BAG erhält Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle pro Jahr eine Million Franken. Das Parlament habe den Bund verpflichtet, den Betrieb des Registers der Stiftung Swisstransplant zu übertragen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nun ist der Bundesrat am Zug. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss er festlegen, welche Daten im Register bearbeitet werden und was die Voraussetzungen für das Aufbewahren und Löschen der Daten sind. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich identifizieren – auch hier muss der Bundesrat festlegen, wie dies zu geschehen hat. (sda/mlu)

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Maya Eldorado
15.05.2022 17:06registriert Januar 2014
Ich hoffe einfach, dass ich mal zuhause friedlich für immer einschlafen kann.
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Miicha
15.05.2022 16:57registriert März 2014
Das Angehörige ihr Veto einlegen können finde ich nicht korrekt. Das hat ja dann auch nichts mehr mit dem Willen des Spenders zu tun, wenn er klar ja gesagt hat.
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