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Du willst Schweizer werden? In diesen Kantonen hast du Pech gehabt

Un homme tient un passeport biometrique Suisse dans le nouveau centre de biometrie au Flon ce vendredi 21 janvier 2011 a Lausanne. Ce centre va recolter les donnees biometriques pour les passeports su ...
Bild: KEYSTONE

Du willst Schweizer werden? In diesen Kantonen hast du Pech gehabt

Ob und wie schnell jemand Schweizer werden kann, hängt massgeblich davon ab, in welchem Kanton er wohnt. Der grosse Vergleich anhand von drei Karten.
19.07.2017, 10:1620.07.2017, 05:30

Funda Yilmaz ist 25-jährig, Türkin und möchte gerne Schweizerin werden. Doch: Sie darf nicht. Obwohl sie in der Schweiz geboren ist, immer hier lebte und perfekt Schweizerdeutsch spricht. Der Fall aus dem Kanton Aargau sorgte in den letzten Wochen für Furore und vor allem: viel Unverständnis.

Hier kannst du das Protokoll ihres Einbürgerungsgesprächs nachlesen

Würde Funda Yilmaz in einem anderen Kanton wohnen, hätte sie den Schweizerpass möglicherweise bereits. Denn wenn es um die Bürgerrechte geht, ist er besonders aktiv, der Kantönligeist. Der Vergleich. 

Kriterium 1: 
Wartezeit

Das Bundesgesetz schreibt vor: Wer Schweizer werden will, muss mindestens zwölf Jahre hier gelebt haben. Wobei die Jahre zwischen dem vollendeten zehnten und 20. Lebensjahr jeweils doppelt zählen. So streng wie die Schweiz ist sonst kein Land in Europa. 

Doch nicht nur die Jahre, die jemand insgesamt in der Schweiz verbracht hat, zählen. Jeder Kanton kennt zusätzlich eigene Wartefristen. 

Kantonale Wohnsitzfrist in Jahren

Quelle: Staatssekretariat für Migration

Am strengsten ist der Kanton St.Gallen. Acht Jahre muss ein Ausländer im Kanton wohnen, vier davon ununterbrochen in derselben Gemeinde. Wer umzieht, hat Pech gehabt: Dann geht das Zählen nochmals von vorne los. In den Kantonen Bern und Genf genügen hingegen zwei Jahre.

Auf Anfang Jahr muss der Kanton St.Gallen jedoch die Anforderungen nach unten korrigieren. Gezwungenermassen. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz ist noch maximal eine kantonale Mindestwohnsitzdauer von fünf Jahren erlaubt.

Somit müssen auch die Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Solothurn, Thurgau und Uri auf Anfang Jahr ihre Wohnsitzfristen nach unten korrigieren. In allen muss der Ausländer derzeit sechs Jahre wohnen, bevor er überhaupt an den Schweizerpass denken kann. 

Auch auf Bundesebene wird die Wohnsitzfrist entschärft. Ab 2018 reichen noch zehn statt zwölf Jahre. Dafür reicht die B-Bewilligung zukünftig nicht mehr, um den Schweizerpass zu beantragen. Dafür braucht es eine C-Bewilligung.

Kriterium 2: Einbürgerungsquote

Zwischen 2013 und 2016 wurden in der Schweiz 148'514 Ausländer eingebürgert. Oder anders ausgedrückt. Pro Jahr werden zwei von 100 Personen, die die nötige B- oder C-Bewilligung haben, Schweizer Bürger. 

Auch hier gibt es unter den Kantonen starke Unterschiede. Dies zeigt der Blick auf die standardisierte Einbürgerungsquote, welche die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen berechnet hat. Die standardisierte Einbürgerungsquote widerspiegelt die Anzahl Einbürgerungen pro 100 Ausländern im Jahr, wenn die ausländische Wohnbevölkerung bezüglich Aufenthaltsdauer konstant über die Kantone verteilt wäre.

Am wenigsten Schweizerpässe werden im Kanton Glarus verteilt. Weniger als einer von 100 Ausländern wird hier pro Jahr eingebürgert. Auch geizig im Verteilen von Schweizerpässen sind die Kantone Thurgau, Basel-Landschaft, Nidwalden und Schwyz. Die fleissigsten Schweizermacher sind die Kantone Zürich, Genf, Waadt und Wallis.

Kantonale Einbürgerungsquoten

Quelle: Staatssekretariat für Migration ZEMIS; Berechnung Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen

Es gibt jeweils zwei mögliche Gründe, warum einige Kantone im Verhältnis viel weniger Schweizer machen als andere. Entweder die Wohnbevölkerung und deren Entscheidungsträger sind besonders zurückhaltend, was Einbürgerungen betrifft. Oder: Die Motivation sich einzubürgern, ist bei den Ausländern in diesen Kantonen viel tiefer.

Kriterium 3:
Gebühren

Für die Einbürgerung dürfen Bund, Kantone und Gemeinden nur so hohe Gebühren verlangen, wie tatsächlich an Verfahrenskosten angefallen sind – so das Gesetz.

Dennoch: Die Gebühren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton massiv. Die Karte zeigt die maximalen Gebühren, die ein Kanton für die ordentliche Einbürgerung einer Einzelperson verlangt, die über 25 Jahre alt ist.

Kantonale Gebühren

Quelle: Unia

Schweizer zu werden, kann vor allem in den Kantonen Solothurn, St.Gallen, Glarus , Zug und Basel-Landschaft teuer werden. Hier können die kantonalen Behörden 2000 Franken oder mehr für die Einbürgerung verlangen. Wobei im Kanton Glarus in diesem Betrag auch gleich die kommunalen Gebühren inbegriffen sind und es im Kanton Zug grosse Unterschiede geben kann. Die Gebühren variieren zwischen 400 und 2400 Franken.

Viel günstiger sind da Luzern, Waadt und Wallis. Diese Kantone stellen weniger als 400 Franken in Rechnung.

Fazit

Liebe Ausländer, ihr wollt gerne Schweizer werden? Dann nehmt euch die obigen Analysen zu Herzen und zieht nicht in den ...

Kanton Glarus

Kantonswappen Glarus
Bild: Wikipedia

Sowohl bei der Wohnungsfrist als auch bei der Gebührenhöhe und der Zahl vorgenommener Einbürgerungen zählt Glarus zu den strengsten fünf Kantonen.

Dass die Glarner hinsichtlich Einbürgerung eher einen restriktiven Kurs fahren, zeigte sich dieses Jahr auch an der Urne. 50,4 Prozent der Glarner Stimmberechtigten sprachen sich gegen die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus, die in den meisten Kantonen deutlich angenommen wurde. Auch streng sind die Kantone Basel-Landschaft und Thurgau.

Wenn du meinst, du hast jetzt den Durchblick, dann sei gewarnt – es ist alles noch viel komplizierter. Denn nicht nur die Kantone haben alle unterschiedliche Regelungen, sondern auch die Gemeinden innerhalb eines Kantons haben meist verschiedene Wohnsitzfristen und abweichende Gebühren und stellen unterschiedliche Anforderungen an die Bewerber. Die Schweiz – ein Einbürgerungsdschungel.

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Video: watson

Wenn Kantonswappen ehrlich wären ...

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Wenn Kantonswappen ehrlich wären ...
Aargau, bild: watson.ch
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82 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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solani
19.07.2017 12:08registriert Mai 2016
Ich kenne jemanden, der seit 16 Jahren in der Schweiz ist und alle Kriterien erfüllen würde.. aber weil er in diesen 16 Jahren ca. alle 3-4 Jahre umgezogen ist, muss er immer wieder von vorne zählen.
Der letzte Umzug war von einer Gemeinde in die nächste (ca. 1km) und schon wieder geht das Zählen los. haha.
Naja... er sagt: "es schlimmeres auf der Welt, als nicht den schweizer Pass zu haben." ;)
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NWO Schwanzus Longus
19.07.2017 11:36registriert November 2015
Es ist nicht schlecht das die Hürden sehr hoch hängen. Ausser vielleicht was die Dauer des Wohnkantons angeht würde ich das System so behalten.

Zudem gibt es genug Eingebürgerte die sich kein Stück Schweizerisch fühlen und denken. Viele interessierts nicht einmal was im Land so läuft also ist wirklich nicht jeder Eingebürgerte auch wirklich Schweizer. Es kommt darauf an als was sie sich bezeichnen. Nicht was wir sagen nur weil sie die CH Staatsbürgerschaft haben.
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Grundi72
19.07.2017 11:30registriert Dezember 2015
Unser System ist ziemlich ok. Auch dass jeder Kanton seine eigene Linie fahren kann.

Das Beispiel mit Funda Ylmaz ist jedoch ziemlich peinlich für dieses System. Das sollte verbessert werden. Wer eingebürgert werden will und die Kriterien erfüllt, sollte das auch ohne Willkür schaffen.

Das im gleichen Kanton während der Frist nicht umgezogen werden darf verstehe ich auch nicht ganz. Was hat das für einen Hintergrund?
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