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Frecher Bär vergreift sich an Urner Bienen

Ein Bär, der seit längerem im Kanton Uri unterwegs ist, hat in Silenen einen Bienenstand beschädigt. Da sich das Tier zuvor unauffällig verhalten hat, werden keine besonderen Massnahmen ergriffen. Der ...
Der Bär hatte Bienenkästen in das Haus geschoben.

Frecher Bär vergreift sich an Urner Bienen

19.04.2017, 10:5619.04.2017, 12:50
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Ein Bär hat sich an einem Bienenhaus in Silenen UR vergriffen. Ein Imker bemerkte dies am Montag. Der Bär hatte Bienenkästen in das Haus geschoben und an den Kästen waren deutliche Kratzspuren sichtbar, wie die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri am Mittwoch mitteilte. Im gleichen Gebiet hatte der Wildhüter bereits vor rund drei Wochen eindeutige Bärenspuren angetroffen.

Der Bär hatte Bienenkästen in das Haus geschoben
Das Innere des Bienenhauses.

Der Braunbär ist ein Allesfresser. Mehrheitlich frisst er Früchte und pflanzliches Futter. Er frisst aber auch Insekten, Wild und vereinzelt Nutztiere. Bienenvölker sucht er vor allem wegen den eiweisshaltigen Larven auf. Dank ihres ausgezeichneten Geruchssinns können Bären die Bienen von Weitem aufspüren.

Wiederholungstäter

Bleiben Standorte ungeschützt, werden sie meistens mehrfach heimgesucht. Um weitere Schäden am betroffenen Bienenstand zu verhindern, wurde in der Zwischenzeit ein Elektrozaunsystem installiert, das verhindern soll, dass sich der Bär dem Bienenstand wieder nähern kann.

Der Bär hatte Bienenkästen in das Haus geschoben
Um weitere Schäden am betroffenen Bienenstand zu verhindern, wurde in der Zwischenzeit ein Elektrozaunsystem installiert.

Der Bär hält sich vermutlich seit Mitte letzten Jahres im Kanton Uri auf und legte umfangreiche Distanzen zurück. Bis anhin verhielt er sich sehr unauffällig und richtete keine Schäden an. Daher sind momentan trotz des einzelnen Schadens auch keine weiteren Massnahmen geplant.

Das Monitoring wird wie bis anhin fortgesetzt. Es wird aufzeigen, ob der Bär im Kanton Uri bleibt oder weiterzieht. Je nach Entwicklung des Aufenthaltsgebietes und allfälliger weiterer Schäden müssen dann weitere Schutzmassnahmen oder allenfalls Vergrämungsaktionen in Betracht gezogen werden. (whr)

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