Wo Feuerwerk an Silvester in der Schweiz verboten ist – und wo nicht
Am Feuerwerk scheiden sich die Geister. Manche freuen sich über die farbenprächtige Pyro-Show, andere stören sich an der Knallerei und dem Feinstaub. Besonders bei Haus- und Wildtieren kann ein Tag wie Silvester oder der 1. August viel Stress auslösen. In manchen Gemeinden der Schweiz ist das Zünden von Feuerwerk an Silvester und am Nationalfeiertag verboten. Wir sagen dir, wo.
In der Schweiz gibt es aktuell kein Verbot von Feuerwerk auf kantonaler oder gar nationaler Ebene, also sind die Gemeinden dafür verantwortlich. Wenn du also wissen willst, ob bei dir ein solches Verbot gilt, solltest du die Website deiner Gemeinde aufsuchen.
Das sind die aktuellen Regelungen
Wir haben dir die aktuellen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Es kann allerdings jeweils auch schnell gehen und ein Verbot wird umgesetzt (darum bitte melden, wenn deine Gemeinde hier falsch eingeteilt wurde):
In Rüti ZH und Bauma ZH wurde das Feuerwerksverbot erst Ende November angenommen. Es tritt 2026 in Kraft – an Silvester 2025 ist lautes Feuerwerk noch ein letztes Mal erlaubt. Allgemein häuften sich im Zürcher Oberland in den letzten Monaten die Verbote – und in diversen Gemeinden wird in den nächsten Wochen und Monaten an Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen darüber entschieden, wie der «Zürcher Oberländer» berichtete.
Allerdings kommt das Verbot nicht überall durch. In Maur ZH stimmte die Gemeindeversammlung im Dezember klar dagegen und in Dübendorf ZH zeigte das Parlament im September zwar Verständnis für das Anliegen, lehnte ein Verbot jedoch ab.
Voran geht aber Graubünden. Hier gibt es gar eine offizielle Übersichtsseite zu Verboten und Verzichten.
Grosse Silvester-Feuerwerke
Während in einigen Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist, wird in grossen Städten und ausgewählten Orten zum Teil ein spektakuläres, offizielles Feuerwerk geboten. Hier findest du die Übersicht.
Übernachten abseits des Lärms
Die Kampagne «Feiern ohne Feuerwerk» hat eine nicht abschliessende Liste mit Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten erstellt, wo du Silvester in Ruhe geniessen kannst. Die Liste besteht aus Lesertipps. Oft liegen diese Unterkünfte abseits und sind auch dann nicht von Lärm betroffen, wenn die Gemeinde kein Feuerwerksverbot hat. Andere sind einfach gut isoliert, wie beispielsweise diverse Hotels rund um den Flughafen Zürich. In den beiden Hyatt Hotels beim Circle gibt es beispielsweise die «Happy Dogs»-Pakete in schallisolierten Zimmern.
Zu den abseits liegenden Hotels zählen unter anderem: Jugendstilhotel Paxmontana (Flüeli-Ranft), Hotel Fuorn (Nationalpark), Gletscherhotel Morteratsch oder das Hotel Bären im Kiental.
Kommt bald ein nationales Verbot?
Momentan ist also alles ein Flickenteppich. Die Stimmung scheint aber klar gekippt zu sein. In einer grossen watson-Umfrage wollten im Dezember 2023 stolze 76 Prozent lautes Feuerwerk für Private verbieten lassen.
Auf nationaler Ebene möchte die Feuerwerksinitiative ein Verbot erreichen. Im November 2023 wurde diese eingereicht. Das Hauptanliegen:
Im Oktober 2024 wurde die Initiative vom Bundesrat dem Parlament mit Empfehlung zur Ablehnung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag übergeben. Die Kantone und Gemeinden würden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.
Im Frühling 2025 schloss sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats der Schwesterkommission des Nationalrats an und es wurde der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zugestimmt. Der entsprechende Entwurf wurde am 24. Oktober 2025 publiziert. Darin schreiben die Verfasser:
Der Bundesrat schreibt am 26. November 2025 in seiner Stellungnahme:
Im Nationalrat wurde am 11. Dezember 2025 ein indirekter Gegenvorschlag beschlossen. Dieser verbietet Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind – umgangssprachlich «Böller» – und verzichtet auf weitere Einschränkung von Feuerwerk. Das Geschäft geht an den Ständerat, weitere parlamentarische Beratungen finden bis im Mai 2026 statt.
Eine Volksabstimmung wird frühestens im Juni 2026 beziehungsweise spätestens im Mai 2028 stattfinden.
