Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Grossbritannien aufgefordert, die lebenserhaltenden Massnahmen für ein unheilbar krankes Baby noch bis mindestens kommenden Montag fortzusetzen.
Damit solle den Eltern des acht Monate alten Jungen Charlie Gard die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beschwerde zu untermauern, erklärte das Strassburger Gericht am Dienstag. Die Eltern wehren sich gegen die Anweisung eines Londoner Gerichts, die Apparate abzuschalten und den kleinen Jungen «in Würde» sterben zu lassen.
European Court of Human Rights rule terminally-ill Charlie Gard should keep receiving life support treatment until June 19th #CapitalReports pic.twitter.com/btCXWaJrU2
— CapitalLivNews (@CapitalLivNews) 13. Juni 2017
Das Baby leidet an einer seltenen genetischen Krankheit, sein Gehirn ist stark geschädigt. Die behandelnden Ärzte am Londoner Spital Great Ormond Street hatten die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte beantragt. Die Ärzte und die vom Gericht befragten Experten halten eine Heilung für ausgeschlossen.
Die Eltern wehren sich jedoch dagegen, ihr Kind sterben zu lassen, und riefen deshalb das Menschenrechtsgericht an. Sie wollen Charlie mit einer Versuchsmethode in den USA behandeln lassen und sammelten dafür im Internet bereits umgerechnet 1,5 Millionen Franken an Spenden.
Der Strassburger Gerichtshof wies Grossbritannien nun an, das Baby bis mindestens «Montag um Mitternacht» am Leben zu erhalten. Die Ärzte sollen dafür sorgen, dass der kleine Junge möglichst wenig leidet und seine Würde gewahrt bleibt. Die Richter hatten bereits am Freitag eine Fristverlängerung bis Dienstag dieser Woche angeordnet. (sda/afp)