Nach mehr als einjährigen Ermittlungen hat die israelische Polizei Medienberichten zufolge eine Anklage wegen Korruptionsverdachts gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu empfohlen. Es seien ausreichend Beweise für Bestechlichkeit und Veruntreuung in zwei Fällen gesammelt worden, berichteten israelische Medien am Dienstag übereinstimmend unter Berufung auf die Polizei.
Eine endgültige Entscheidung über eine Anklage muss die Staatsanwaltschaft fällen. Netanjahu hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Vertraute haben betont, der Regierungschef werde auch im Fall einer Anklageerhebung nicht zurücktreten.
#BREAKING Israeli Prime Minister Netanyahu confirms police recommend his indictment, says he is innocent
— AFP news agency (@AFP) 13. Februar 2018
Der Regierungschef steht wegen der Korruptionsermittlungen seit langem unter Druck. Nach Medienberichten soll der befreundete israelische Hollywood-Produzent Arnon Milchan dem Regierungschef und seiner Frau Sara über Jahre Zigarren und Champagner geliefert haben. Es handelte sich demnach um illegale Schenkungen. Im Gegenzug soll Netanjahu etwa Milchan dabei geholfen haben, ein neues US-Visum zu erhalten.
Ausserdem soll Netanjahu versucht haben, unrechtmässig Einfluss auf die Medienberichterstattung zu nehmen. Dabei soll er sich darum bemüht haben, sich in einem Deal mit einem Medienmogul eine positivere Berichterstattung in der regierungskritischen Zeitung «Jediot Achronot» zu sichern.
Die Polizei empfehle auch, Anklage gegen Milchan und den Zeitungsherausgeber zu erheben, berichtete das israelische Fernsehen.
Bei wöchentlichen Protesten hatten bis zu zehntausend Demonstranten den Rücktritt des Regierungschefs gefordert. Netanjahu weist aber alle Vorwürfe als «Hexenjagd» gegen ihn zurück.
Als Oppositionsführer hatte Netanjahu 2008 den damaligen Regierungschef Ehud Olmert zum Rücktritt gedrängt, als dieser unter Korruptionsverdacht stand.
Bereits während Netanjahus erster Amtszeit als Regierungschef hatte die Polizei der Staatsanwaltschaft 1997 empfohlen, ihn wegen Betrugs und Vertrauensbruchs anzuklagen. Der Generalstaatsanwalt entschied sich jedoch damals mangels stichfester Beweise dagegen. (cma/sda/dpa)