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Zürcher Polizisten haben Betrunkenen zu Recht festgenommen

Jahrelang kämpfte das schwule Paar gegen die Justiz.   
Jahrelang kämpfte das schwule Paar gegen die Justiz.   bild:watson

Zürcher Polizisten haben Betrunkenen zu Recht festgenommen

01.06.2017, 17:5402.06.2017, 14:27
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Drei Kantonspolizisten haben einen Angetrunkenen, der eine Strafanzeige erstatten wollte, elf Stunden in Gewahrsam genommen: Weil dieser aggressiv war, sei dies gerechtfertigt gewesen, befand das Zürcher Bezirksgericht am Donnerstag und sprach die Polizisten frei.

Es war ein ungewöhnlicher Fall: Dies zeigte bereits die Anklageschrift. Der Staatsanwalt hielt darin fest, dass sich die drei Kantonspolizisten der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hätten, wofür sie zu bestrafen seien. Er forderte aber gleichzeitig vollumfängliche Freisprüche.

Der Rechtsvertreter des heute 39-jährigen Kolumbianers, der von den Polizisten in Gewahrsam genommen worden war, sprach von einem «unpassenden Antrag», der die Befangenheit des Staatsanwaltes zeige.

Die Anklage hatte der Staatsanwalt wohl eher contre-coeur erhoben: Zweimal wollte er das Verfahren einstellen. Der Anwalt des Kolumbianers wehrte sich bis vor Bundesgericht erfolgreich dagegen.

Ein Disput um eine Anzeige

Unbestritten waren grundsätzlich die äusseren Umstände: Am 27. November 2011 erwarteten mehrere Kantonspolizisten um sechs Uhr in der Früh im Hauptbahnhof Zürich einen Zug aus Lenzburg.

Sie waren alarmiert worden, weil der Kolumbianer im Zug mit zwei Jugendlichen aneinandergeraten war, die ihm eine Tasche mit Pass, Medikamenten und weiteren Gegenständen geklaut haben sollen.

Auf dem Polizeiposten zeigte sich, dass die Jungen kein Deliktsgut auf sich hatten. Sie wurden entlassen. Und dem Kolumbianer beschieden die Polizisten, dass er sich doch Zuhause ausnüchtern soll, um dann allenfalls später Anzeige zu erstatten.

Der Kolumbianer klingelte daraufhin mehrmals an der Eingangstüre des Postens. Da packten ihn zwei Polizisten und steckten ihn nach einer Leibesvisitation und einem Atemlufttest, der rund zwei Promille ergab, in eine Zelle.

Da der Mann auch dort nicht ruhiger wurde und mehrmals den Rufknopf betätigte, fesselten ihn die Polizisten und überwiesen ihn dann zur Ausnüchterung ins provisorische Polizeigefängnis. Um 18 Uhr wurde er in die Freiheit entlassen.

Gewahrsam nur bei Gefährdung

Die Polizei dürfe eine Person nur in Gewahrsam nehmen, wenn diese sich selber oder andere Personen ernsthaft und unmittelbar gefährde, hielt der Staatsanwalt in seiner Anklage fest. Das sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Die Polizisten hätten den Mann bloss festgenommen, um ihm wegen des Streits eine Lektion zu erteilen.

Er habe wegen seines gestohlenen Passes eine Anzeige erstatten wollen, sagte der Kolumbianer vor Gericht. Wieso ihm dies verwehrt worden sei, wisse er nicht. In der Zelle sei er mit Gewalt zu Boden geworfen und an ein Tischbein gefesselt worden. Er sei traumatisiert und bedürfe einer Therapie.

Die Festnahme sei unrechtmässig erfolgt, es habe dafür keinen Grund gegeben, führte auch dessen Anwalt aus. Sein Mandant sei keines Delikts beschuldigt worden: «Er war als Kunde auf dem Posten.»

Berufe
Polizist
https://pixabay.com/de/polizei-polizist-polizeiuniformen-378255/
Zwei Polizisten fahren betrunken und mit Blaulicht in einen Baum.
Da sagt der eine zum anderen: "So schnell waren  ...
Drei Kantonspolizisten haben einen Angetrunkenen, der eine Strafanzeige erstatten wollte, elf Stunden in Gewahrsam genommen: Weil dieser aggressiv war, sei dies gerechtfertigt gewesen, befand das Zürcher Bezirksgericht am Donnerstag und sprach die Polizisten frei.

Entlassung wäre fahrlässig gewesen

Der Kolumbianer stelle sich als hilfloses Opfer dar und blende sein penetrantes, aggressives und renitentes Verhalten aus, sagten die Verteidiger der Polizisten. Der schwer Alkoholisierte sei an jenem Sonntagmorgen «wie ein Berserker, wie eine Wildsau» aufgetreten. Ihn in diesem volltrunkenen Zustand in die Freiheit zu entlassen, wäre fahrlässig gewesen.

Es bestand eine Fremdgefährdung, befand auch der zuständige Bezirksrichter. Er bezeichnete das Verhalten der Polizisten als recht- und verhältnismässig. Er gelangte deshalb zu vollumfänglichen Freisprüchen und sprach ihnen eine Genugtuung von je 1500 Franken zu.

Die Ausführungen der Polizisten bezeichnete das Gericht als detailliert und lebensnah. Bei den Aussagen des Kolumbianers stellte das Gericht hingegen gewisse Widersprüche fest. Diese führte es auf dessen alkoholisierten Zustand zurück: Er habe sich wohl, nachdem er sich nicht mehr an alles habe erinnern können, eine Erklärung zurecht gezimmert.

Das Gericht kritisierte indes, dass die Polizisten den Lebenspartner des Kolumbianers nicht über die Festnahme informiert hatte. Es hielt fest, dass dies nicht gesetzeskonform war – Konsequenzen hat dies keine.

Die Tasche mitsamt Pass wurde übrigens von einem SBB-Mitarbeiter in einem Zug gefunden. Der betrunkene Kolumbianer habe sie damals wohl einfach beim Umsteigen vergessen, merkte eine Verteidigerin in ihrem Plädoyer an. (sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MaskedGaijin
01.06.2017 20:04registriert Oktober 2014
Planen die JUSO schon eine Demo?
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karima
01.06.2017 22:44registriert Mai 2017
und die kameras in seiner wohnung? nimmt er die jetzt wohl ab?
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