Bagger auf Zermatter Gletscher: Freispruch für Julen vor höchstem italienischen Gericht
Was war das für eine Aufregung, als im Herbst 2023 Bagger auf dem Zermatter Gletscher auffuhren. Zwar bei weitem nicht das erste Mal, dafür aber für eine umso speziellere Premiere: die geplanten ersten Weltcup-Abfahrten auf der «Gran Becca». Rennen, die letztlich bis heute noch nie stattfanden.
Nicht nur Piste und Event waren als länderübergreifendes Projekt konzipiert. Auch die Empörung im Kontext von dahinschmelzenden Gletschern mit Baggern, welche diesen langsamen Tod entgegen der Ansicht von Fachleuten angeblich sogar noch beschleunigten, machte vor der Grenze nicht halt. Im Wallis musste sich ein Verwaltungsverfahren der Kantonalen Baukommission mit der Zonenkonformität der Weltcup-Strecke und der damit verbundenen Bauarbeiten beschäftigen. In Italien bemühte die Staatsanwaltschaft von Aosta insgesamt drei Instanzen und dabei letztlich sogar das höchste Gericht des Landes.
Im Fokus des Strafverfahrens standen der Fahrer eines Pistenfahrzeugs, zwei Geschäftsführer der Cervinia-Bergbahnen sowie als prominentester Angeklagter Franz Julen, der charismatische Walliser OK-Präsident der Weltcup-Rennen. Ihnen wurde vorgeworfen, beim Bau der Gran Becca auf der italienischen Seite des Theodulgletschers unbewilligte Arbeiten ausgeführt und gegen italienische Umweltvorschriften verstossen zu haben. Wäre es nach dem zuständigen Staatsanwalt gegangen, hätte Franz Julen eine dreimonatige Freiheitsstrafe sowie eine Geldbusse geblüht.
Römer Richter beschäftigen sich mit Gletschereis
Vergangene Woche sah dies nun auch die dritte Instanz komplett anders. Nach dem Freispruch im Februar 2025 durch den Richter in Aosta zog der Staatsanwalt seine Anklage im Februar 2026 vor das Berufungsgericht in Turin. Die Beschwerde wurde erneut abgewiesen und die Angeklagten wurden wiederum freigesprochen. Der Staatsanwalt zog das Urteil weiter nach Rom. Letzte Woche fand jetzt auch das Kassationsgericht in Rom als oberste Gerichtsbehörde des Landes keinerlei Schuld bei den vier Angeklagten.
Für Franz Julen endet mit diesem endgültigen Freispruch eine unangenehme Situation. Der 67-Jährige sagt gegenüber CH Media: «Selbstverständlich war das Verfahren für meine Familie und mich belastend – eine Strafanzeige bleibt eine Strafanzeige und ist nie ein erfreulicher Sachverhalt. Ich war jedoch stets überzeugt, dass wir im Rahmen der erteilten Bewilligungen und geltenden Vorgaben die Arbeiten am Gletscher richtig und korrekt gemacht hatten. Dieses von sämtlichen Instanzen in Italien bestätigte, unanfechtbare Urteil schafft nun Klarheit und Rechtssicherheit.» Die juristische Bestätigung der Rechtmässigkeit von Julens Handeln lässt den Walliser nun wieder nach vorn schauen: «Ich freue mich darauf, weiterhin mit voller Konzentration und Motivation das Weltcup-Projekt am Gornergrat vorantreiben zu können.» Odermatt, Von Allmen und Co. sollen in der zweiten Märzhälfte 2028 erstmals in Zermatt den Abfahrtssieg unter sich ausmachen.
Und auch auf Walliser Seite des Matterhorns herrscht Ruhe. Für die seit einem Jahr wieder stattfindenden Sommertrainings der Skistars auf dem Theodulgletscher hat man gemäss Franz Julen sämtliche Pistenarbeiten mit der Kantonalen Baukommission abgestimmt. Nur die Gletscherschmelze zeigt sich von all diesen juristischen Reibereien weiterhin unbeeindruckt. (aargauerzeitung.ch)

