Schweiz
Gesellschaft & Politik

Krankenkassen-Prämie: 30‘000 Versicherte stehen auf einer schwarzen Liste

30‘000 Menschen stehen auf einer schwarzen Liste, weil sie die KK-Prämien nicht zahlen

Aktuelle Zahlen zeigen das Ausmass säumiger Prämienzahler in der Schweiz. Der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher kritisiert die schwarze Liste scharf und sagt, die Idee des Krankenversicherung-Obligatoriums werde mit der Massnahme «völlig zerstört».
15.11.2017, 07:0915.11.2017, 13:33
Andreas Möckli / Nordwestschweiz
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Seit 2012 führen mehrere Kantone schwarze Listen. Darauf landet, wer seine Prämien nicht zahlen kann oder mit der Bezahlung in Rückstand gerät. Zahlt der Betroffene trotz Betreibung nicht, wird er gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf eine schwarze Liste gesetzt. Das gilt aber nur für jene neun Kantone, die solche schwarzen Listen eingeführt haben. Denn das Gesetz überlässt diesen Entscheid den Kantonen. Dazu gehören etwa Aargau, Solothurn, Luzern, St. Gallen und das Tessin. Kantone wie Basel-Stadt, Baselland, Bern oder Zürich haben sie dagegen nicht eingeführt. Hier müssen die Krankenkassen den üblichen Weg über Betreibung und Verlustscheine gehen.

ARCHIVBILD ZUM BR-VORSCHLAG ZUR ZULASSUNGSBESCHRAENKUNG NEUER ARZTPRAXEN --- [EDITORS NOTE: POSED PICTURE] A doctor measures the blood pressure of his patient, pictured on March 28, 2014. (KEYSTONE/Ch ...
Wer die Rechnungen der Krankenkasse nicht bezahlt und auf der «schwarzen Liste» landet, muss die Arztrechnungen selber bezahlen.Bild: KEYSTONE

Wer sich auf einer solchen schwarzen Liste befindet, erhält keine Leistungen seiner Krankenversicherung mehr. Die einzige Ausnahme sind Notfallbehandlungen. Eine schweizweite Definition, was unter eine Notfallbehandlung fällt, gibt es nicht. Allerdings gibt die Verordnung zum KVG einen Anhaltspunkt. Demnach gilt als Notfall, wenn «ein akuter, lebensbedrohlicher Zustand, der durch Störung einer Vitalfunktion bewirkt wird oder bei dem die Gefahr plötzlich eintretender, irreversibler Organschädigung infolge Trauma, akuter Erkrankung oder Vergiftung besteht». Hinzu kommen Situationen, in denen es darum geht, heftige Schmerzen, hohes Fieber ober vergleichbare Symptome sofort zu behandeln.

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«Real existierendes Problem»

Mittlerweile befinden sich landesweit knapp 29 800 Personen auf einer schwarzen Liste der neun Kantone. Dies zeigen Zahlen des Krankenkassenverbands Santésuisse vom letzten August. Anfang 2014 wurden erst 7300 säumige Prämienzahler registriert. Alleine im Kanton Aargau befinden sich derzeit 12 000 Personen auf der schwarzen Liste. Im Vergleich zur Einführung im Juli 2014 hat sich diese Zahl nahezu verdoppelt. Noch stärker ist der prozentuale Anstieg im Kanton Solothurn: Zwischen Ende 2013 und Ende Oktober stieg die Zahl der Betroffenen von 1090 Personen auf nun 2678.

Ein scharfer Kritiker dieser schwarzen Liste ist der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher. Der Umstand, dass den Betroffenen nur noch eine Notversorgung gewährt werde, sei sehr bedenklich, sagt er. «Die Idee des Krankenversicherung-Obligatoriums wird so unterlaufen und damit völlig zerstört», so Locher. «Das ist kein theoretisches, sondern ein real existierendes Problem.»

Es treffe vor allem jene Versicherte, die in Kantonen leben, in denen die schwarze Liste sehr streng umgesetzt werde, sagt Locher. Er spricht von ersten Sozialdiensten, die den Leuten nachgehen würden, die ihre Prämien nicht bezahlten. «Viele Betroffene sind ältere Menschen, die keine Steuererklärung ausfüllen, weil sie damit überfordert sind», sagt Locher. Zudem handle es sich auch oft um Personen, die berechtigt wären, Prämienverbilligungen zu beziehen. Genaue Zahlen gebe es dazu jedoch keine. Letztlich seien dies also Personen, die ihre Besorgungen nicht mehr selber erledigen könnten.

Obligatorium wird aufgeweicht

Die Folgen der schwarzen Listen seien gravierend. Verschlechtere sich der Gesundheitszustand einer betroffenen Person, müsse sie später allenfalls notfallmässig behandelt werden. Dies werde dann wieder von der Krankenkasse bezahlt. «In vielen Fällen ist dies teurer, als wenn man zu Beginn einer Krankheit eingeschritten wäre», sagt Locher. «Aus meiner Sicht ist dieses System daher unsinnig.»

Die schwarzen Listen wurden ursprünglich vom Kanton Thurgau gefordert. Das Anliegen wurde von bürgerlicher Seite ins Parlament eingebracht. Trotz Widerstand der Krankenversicherungen und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) kam der Passus mit den schwarzen Listen durch und ist seit Anfang 2012 in Kraft. Im Kanton Schaffhausen scheiterte ein Anlauf zur Abschaffung der schwarzen Liste im Rahmen einer Volksabstimmung, die vor allem auf die Reduktion der Prämienverbilligung zielte. Zurzeit ist die Abschaffung kein Thema.

Die GDK teilt die Kritik von Heinz Locher. «Aus unserer Sicht wird der Grundsatz des Krankenkassen-Obligatoriums in diesem Bereich stark aufgeweicht», sagt Michael Jordi, Zentralsekretär der GDK.

Die Krankenkassen äussern sich dagegen nur zurückhaltend zum Thema. Eine pauschale Aussage sei problematisch, sagt Jacqueline Perregaux, Sprecherin der Sympany aus Basel. Es sei durchaus möglich, dass die Behandlung einer Krankheit teurer ausfallen könne, wenn sie erst spät oder notfallmässig erfolge. «Umgekehrt ist eine frühzeitige Behandlung nicht per se kostensparender», sagt Perregaux. «Eine Mutmassung über mögliche Mehrkosten wegen späterer Behandlung erachten wir daher als rein spekulativ.»

Zu einem anderen Schluss kommt die Helsana. «Wir halten solche Listen für schädlich, unnötig und kontraproduktiv», sagt Sprecher Stefan Heini, «da sie einen hohen Verwaltungsaufwand generieren». Zudem komme es zu Fehlern. «Wenn Kantone uns die Angaben betreffend Prämienverbilligungen erst nach Monaten liefern, sind allenfalls Versicherte auf den schwarzen Listen, die nicht drauf wären, würden wir die Angaben früher erhalten.» Dies komme oft vor, sagt Heini. (aargauerzeitung.ch)

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45 Kommentare
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Redback
15.11.2017 09:07registriert August 2016
Bei diesen Prämien verwundert mich das nicht
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Bronko
15.11.2017 11:37registriert April 2016
Da bezahlte man jahrelang KK (quasi auf Vorrat, weil man nie was hatte) und wenn man aus irgendwelchen Gründen irgendwann die überteuerten Prämien nicht mehr bezahlen kann, hat man dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen? Wo bleibt der Konsumentenschutz? Ziemlich ausgeartet unterdessen dieser KK-Lobbyismus!
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The Hat Guy
15.11.2017 07:52registriert April 2014
Nicht überraschend, dass die Krankenkassen gegen die Listen sind. Die sind erfahrungsgemäss die ersten die sich aus der Verantwortung ziehen, wenn es darum geht Arzt-/Spitalrechnungen zu bezahlen. Am Schluss bleibt wahlweise der Patient oder der Arzt auf den Kosten sitzen. Letzterer ist ausserdem verpflichtet, die Leute weiter zu behandeln, auch wenn er genau weiss, nie dafür bezahlt zu werden.
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