Wer im Kanton Freiburg einen bewilligungspflichtigen Betrieb im Sex-Gewerbe betreiben will, muss ab sofort eine Ethik-Charta einhalten. Die Charta wird nun in Rotlichtbetrieben aufgehängt und verlangt beispielsweise, dass dort nur geschützter Geschlechtsverkehr stattfindet.
In Sex-Etablissements darf auch nicht zu Alkoholkonsum animiert werden, Sexarbeiterinnen können eine Leistung verweigern und minderjährige Personen dürfen nicht in diesem Gewerbe tätig sein: Das steht ebenfalls in der neuen Charta, welche der Kanton Freiburg am Montag veröffentlichte.
Der Kanton Freiburg setzt mit der Charta eine Empfehlung in einem Bericht des Bundesrats um. Dieser hatte im Juni 2015 bekanntgegeben, er wolle die Prostitution nicht verbieten. Die im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel entstehenden Probleme dürften aber auch nicht banalisiert werden.
Wie Freiburgs Sicherheits- und Justizdirektion am Montag mitteilte, haben die Kantonsbehörden die neue Charta Ende Januar Betreibern von Rotlicht-Etablissements vorgestellt. Diese hätten die Charta positiv aufgenommen. Die Charta ist in Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Rumänisch verfügbar. (whr/sda)