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In den Freiburger Puffs gilt ab sofort eine Ethik-Charta 

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In Sex-Etablissements darf nicht zu Alkoholkonsum animiert werden und Sexarbeiterinnen können eine Leistung verweigern.Bild: AP

In den Freiburger Puffs gilt ab sofort eine Ethik-Charta 

12.02.2018, 12:4812.02.2018, 13:03
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Wer im Kanton Freiburg einen bewilligungspflichtigen Betrieb im Sex-Gewerbe betreiben will, muss ab sofort eine Ethik-Charta einhalten. Die Charta wird nun in Rotlichtbetrieben aufgehängt und verlangt beispielsweise, dass dort nur geschützter Geschlechtsverkehr stattfindet.

In Sex-Etablissements darf auch nicht zu Alkoholkonsum animiert werden, Sexarbeiterinnen können eine Leistung verweigern und minderjährige Personen dürfen nicht in diesem Gewerbe tätig sein: Das steht ebenfalls in der neuen Charta, welche der Kanton Freiburg am Montag veröffentlichte.

Probleme nicht banalisieren

Der Kanton Freiburg setzt mit der Charta eine Empfehlung in einem Bericht des Bundesrats um. Dieser hatte im Juni 2015 bekanntgegeben, er wolle die Prostitution nicht verbieten. Die im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel entstehenden Probleme dürften aber auch nicht banalisiert werden.

Wie Freiburgs Sicherheits- und Justizdirektion am Montag mitteilte, haben die Kantonsbehörden die neue Charta Ende Januar Betreibern von Rotlicht-Etablissements vorgestellt. Diese hätten die Charta positiv aufgenommen. Die Charta ist in Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Rumänisch verfügbar. (whr/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ThePower
12.02.2018 14:44registriert März 2016
Warum nur habe ich beim Lesen sofort an die FIFA-Ethikkommision gedacht?😳
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Snowy
12.02.2018 14:50registriert April 2016
Ausser dass die Sexarbeiterinnen nicht zum Alkkonsum animieren dürfen, steht in der Charta überhaupt nichts, was nicht ohnehin Usus ist (hat mir ein Kollege gesagt ;-).
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