«Die Stadt rüstet auf, um die Sauberkeit zu verteidigen» – so hat Lausanne kürzlich ein Communiqué übertitelt. In der Tat zieht die Stadt am Ufer des Lac Léman andere Saiten auf: Heute tritt ein neuer Artikel der Polizeiverordnung in Kraft, der Littering und anderen Arten von ungebührlichem Verhalten im öffentlichen Raum den Kampf ansagt. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinderats zurück.
Was Urinieren und Hundekot in Lausanne kosten.
Die Verwaltung listet auch gleich auf, welche Fehlverhalten in welchem Ausmass geahndet werden: Öffentliches Urinieren oder Defäkieren kostet 200 Franken, das Liegenlassen von Hundekot 150 Franken und Spucken wird mit 100 Franken gebüsst. Teuer wird es ferner, wenn man Abfall nicht trennt oder diesen auf der Strasse liegen lässt (je 150 Franken). Sogar fürs Mitbringen von Tieren auf den Friedhof gibts eine Busse – mit 70 Franken kommen sündige Hündeler jedoch vergleichsweise günstig weg.
Genau genommen konnten diese Übertretungen in Lausanne auch bis anhin schon gebüsst werden, allerdings über den prozedural aufwendigen Weg einer Anzeige. Neu gibt es eine Ordnungsbusse, die man auf der Stelle oder innerhalb von 30 Tagen bezahlen muss – ähnlich wie bei leichten Vergehen im Strassenverkehr.
Die wirkliche Neuigkeit ist aber, dass nicht mehr nur Polizisten auf die «Jagd» nach Missetätern gehen, sondern auch andere Angestellte der Stadt – etwa Gärtner oder Reinigungspersonal. Sie erhalten neuerdings die Kompetenz, ebenfalls Ordnungsbussen auszustellen. Dafür würden sie künftig einen Bussenblock mitführen, wie der zuständige Stadtrat Pierre-Antoine Hildbrand (FDP) ausführt.
Die klassischen Polizisten hätten im Alltag schon mehr als genug zu tun. Zudem werde die Arbeit der Werksangestellten mit diesem Schritt mehr wertgeschätzt und durch die Interaktion mit Menschen spannender. Eine Lohnerhöhung aufgrund der Mehraufgaben sei nicht vorgesehen, so Hildbrand.
Rund 30 Personen seien für die Zusatzaufgabe ausgebildet worden, was aber nur einen Bruchteil der in diesem Bereich Angestellten ausmache. Die Stadt verlange von ihnen nicht, dass sie sich nun als «echte» Ordnungs- hüter aufspielten. «Wir gehen davon aus, dass sich 90 Prozent der Gebüssten kooperativ verhalten. Wenn nicht, rufen unsere Angestellten die Polizei», sagt Hildbrand. Zudem dürften sie durchaus mit Augenmass vorgehen.
Wohin es führen kann, wenn dieses verloren geht, zeigt eine veritable Justizposse aus Genf. Auch dort können Hundehalter gebüsst werden, wenn sie die «Ausscheidungen» ihrer Tiere liegen lassen. Doch was ist da- mit genau gemeint? Im November 2016 erhielt eine Frau eine Busse in der Höhe von nicht weniger als 350 Franken, weil ihr Hund auf öffentlichem Grund uriniert (!) hatte. Sie rekurrierte dagegen, worauf die Busse reduziert wurde. Die Hundehalterin gab sich jedoch nicht zufrieden und zog den Fall weiter. Nun müssen die Gerichte entscheiden.
Parallel dazu hat eine lokale Hundevereinigung den tatsächlich absurden Fall aufgenommen und sich dem Kampf gegen die Behörden verschrieben. Über 5000 Personen haben ihre «Petition Pipi» unterzeichnet. Nun muss der Genfer Staatsrat in den kommenden Monaten allen Ernstes darüber debattieren, wie die Ausscheidungen von Hunden genau definiert werden – und wer wofür belangt werden kann, wenn diese den öffentlichen Raum verschmutzen. Klar ist bislang einzig: Der Hund wird eine allfällige Busse nicht bezahlen müssen. (aargauerzeitung.ch)