Darum geht es: In den Betagten- und Pflegeheimen leben immer öfters Personen, die intensive Pflege und Betreuung brauchen. Die Kosten für spezialisierte Langzeitpflege können von den Heimen aber nicht mehr gedeckt werden. Die übliche Pflegefinanzierung aus Krankenkasse, eigenen Beiträgen sowie Beiträgen des Kantons und der Gemeinden bezahlt nur die Grundpflege. In der spezialisierten palliativen Pflege in Hospizen bezahlt der Kanton zwar einen Teil der Pflegekosten. Das reicht jedoch nicht. Die Hospize tragen nach wie vor ein finanzielles Risiko und sind auf Spenden angewiesen.
Der Kanton will mit dem Nachtrag zum Sozialhilfegesetz die spezialisierte Langzeitpflege fördern und stärker unterstützen. Das Ziel ist ein bedarfsgerechtes und regionales Angebot.
Das Resultat: Der Nachtrag wurde angenommen.
Darum geht es: Die Menschen werden immer älter. Der Bedarf an Pflege und Betreuung steigt. Die Zahl der diplomierten Pflegefachpersonen nimmt aber seit Jahren ab. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Der Mangel an Fachkräften ist eine grosse Herausforderung für Spitäler, Psychiatrien, Rehabilitationen, Pflegeheime und Spitex-Organisationen.
Das Gesetz will erstens die Ausbildungsverpflichtung erweitern, die es bis anhin lediglich für die Spitäler gibt, auf die Pflegeheime und Spitex-Organisationen aus. Zweitens sollen Ausbildungsbetriebe Geld für praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen erhalten, die ein Studium machen. Drittens will der Kanton den Aufbau und Betrieb von Ausbildungsverbunden unterstützen. Und viertens wird das Gesetz Ausbildungsbeiträge für Personen ermöglichen, die ein Pflegestudium machen.
Die Resultate: Das Einführungsgesetz wurde angenommen.
Darum geht es: Angestellte Berufstätige können die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort bei den Steuern abziehen. Die Kosten des privaten Autos oder Motorrades können nur abgezogen werden, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder dessen Benützung dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar ist.
Der Kantonsrat hat im Mai einen Nachtrag zum Steuergesetz erlassen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen angestellte Berufstätige die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort bis zur Obergrenze von Fr. 8’000.– abziehen können.
Die Resultate: Der Nachtrag zum Steuergesetz wurde angenommen.
Auf nationaler Ebene stehen gleich vier Vorlagen zur Abstimmung. So wurden gleich gegen vier Bundesbeschlüsse Referenden ergriffen. Deshalb stimmen wir am Sonntag über den Autobahnausbau, zwei Mietrechtsvorlagen (Untermiete und Eigenbedarf) sowie über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EFAS) ab. Hier die Resultate aus deinem Kanton:
Darum geht es: Der Bundesrat will die Autobahnen A1, A2 und A4 ausbauen. Als Grund führt er an, dass sich der Verkehr immer mehr auf Dorf- und Landstrassen verschiebt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Darum geht es: In der Schweiz können Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung relativ einfach untervermieten. Neu sollen diese dafür aber eine schriftliche Zustimmung der eigentlichen Vermieter benötigen, so will es das neue Gesetz. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Darum geht es: Diese Vorlage soll es Vermieterinnen und Vermieter erleichtern, Eigenbedarf anzumelden. Heisst für Mieterinnen und Mieter: Sie müssen schneller aus der Wohnung ausziehen, sollte der Vemieter dies so anmelden.
Darum geht es: Die Kosten von ambulanten und stationären Behandlungen von Gesundheitsleistungen sollen neu gleich aufgeteilt werden. Bisher wurden die Kosten hier ungleich aufgeteilt.
(ome)