Basel
Blaulicht

Ein bisschen Freiheit – sieben Jahre nach der Amokfahrt

Ein bisschen Freiheit für den Täter – sieben Jahre nach der Amokfahrt in Basel

Der Todesfahrer von Basel lebt in der Psychiatrie. Entlassen wird er vorläufig nicht, doch gesteht man ihm inzwischen unbegleiteten Ausgang zu.
31.01.2019, 22:4901.02.2019, 06:38
Patrick Rudin / ch media
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Auf der Mittleren Brücke überfuhr der Amokfahrer mehrere Menschen. (Archiv)
Auf der Mittleren Brücke überfuhr der Amokfahrer mehrere Menschen. (Archiv)Bild: comments://603396135/87220

«Er ist nun zwölf Jahre in einer stationären Massnahme. Wir haben eine stabile Situation. Er ist krankheitseinsichtig, er ist abstinent. Aber eine Entlassung gibt es nicht, obwohl der Verlauf äusserst positiv ist.» Dies kritisierte Verteidiger Alexander Sami am Donnerstag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz.

Am Abend des 13. März 2012 erlangte er traurige Berühmtheit

Tatsächlich lebt der heute 34-jährige Mann seit langer Zeit in der geschlossenen Psychiatrie. Vor Jahren hatte er in Pratteln seinen Bruder mit einem Hammer angegriffen, daraufhin verurteilte ihn das Baselbieter Strafgericht im Dezember 2007 wegen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und schob den Vollzug zugunsten einer stationären Massnahme auf. Schon damals stellte man die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie.

Mehrere Verletzte, eine Tote

Nach diversen Problemen in den Kliniken wurde er nach Liestal und später nach Basel in die Universitäre Psychiatrische Klinik (UPK) verlegt. Am Abend des 13. März 2012 erlangte er traurige Berühmtheit, als er aus der Klinik flüchtete, beim Bahnhof St. Johann einen Autofahrer überwältigte und mit dessen VW in Richtung Schifflände raste. Dort sowie auf der Mittleren Brücke überfuhr und verletzte er mehrere Menschen, eine 46-jährige Velofahrerin erlag ihren Verletzungen später im Spital.

Dem Basler Strafgericht blieb nicht viel anderes übrig, als dem schuldunfähigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erneut eine stationäre Massnahme aufzuerlegen. An der Verhandlung im September 2013 stand der Mann sichtlich unter der Wirkung von Haldol und Valium, er antwortete einsilbig. Im Untersuchungsgefängnis wartete er derweil auf einen Therapieplatz.

Fünf Jahre später

Gut fünf Jahre später hat sich die Situation deutlich verändert: Seit Februar 2014 befindet er sich in einer psychiatrischen Klinik, und seither hat er erfolgreich die üblichen Progressionsstufen durchlaufen: Erst B1 bis B4, wobei das B für «begleitete Ausgänge» steht, seit Dezember 2018 ist er nun in einer offenen Station auf der Stufe U2, das U steht für «unbegleitet». Das bedeutet täglich kurze Ausflüge in der näheren Umgebung der Klinik. «Mir geht es eigentlich gut. Ich mache meine Therapie gern», erklärte der 34-jährige Mann ruhig.

Einzig der Gerichtstermin stresse ihn ein wenig, meinte er. Verteidiger Alexander Sami wollte den bz-Journalisten aus der Verhandlung ausschliessen lassen, damit sein Mandant freier erzählen könne. Einzelrichter Christoph Spindler lehnte dies ab, es bestehe ein Anspruch der Öffentlichkeit daran, zu wissen, was im Gerichtssaal passiere.

«Grosse Prüfsteine kommen erst»

Der 34-Jährige nimmt nun seit Jahren das Medikament Leponex, das lediglich dann verschrieben wird, wenn alle anderen Neuroleptika versagt haben. Wegen lebensgefährlicher Nebenwirkungen sind regelmässig Blutbildkontrollen vorgeschrieben. Nebenwirkungen spüre er allerdings keine, betonte er.

Im Alltag beschäftigt er sich bereits mit der nächsten Stufe: Das Arbeitsexternat steht an, das bedeutet Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt ausserhalb der Klinik. Die konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung von Gewaltstraftätern (Kofako) hat dazu bereits grünes Licht gegeben. Gerichtspräsident Spindler verlängerte die Massnahme am Donnerstag: Somit bleibt der Therapiezwang in einer stationären Einrichtung mindestens fünf weitere Jahre bestehen, danach bräuchte es einen neuen Gerichtsentscheid.

Über Vollzugslockerungen entscheidet derweil die Sicherheitsdirektion. Simon-Xavier Keller von der Abteilung Strafvollzug betonte allerdings, man müsse erst sehen, wie er sich im offenen Vollzug bewähre. «Die grossen Prüfsteine kommen erst noch», sagte Keller.

Das Verfahren im Kanton Baselland hat eine Besonderheit: Die relativ einschneidende stationäre Massnahme kann hier aus Spargründen seit 2013 von einem Einzelrichter angeordnet werden, normalerweise benötigt es dafür ein Dreiergericht. Das Baselbieter Parlament wird demnächst darüber beraten, dies wieder rückgängig zu machen.

Tatsächlich ist die Ersparnis überschaubar: Im konkreten Fall betrug die Gerichtsgebühr des Einzelrichters 3000 Franken, dazu kommen 11'000 Franken für den Gutachter sowie 8500 Franken für den Verteidiger. Die forensische Klinik hingegen belastet je nach Sicherheitsstufe mit 800 bis 1600 Franken pro Tag das Budget des Kantons. (tam/bzbasel.ch)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Markus97
31.01.2019 23:37registriert August 2018
Obwohl ich alles andere als ein Befürworter von harten Strafen aus Rache bin, verstehe ich Hafturlaub überhaupt nicht. Sitzen Leute nicht deshalb im Gefängnis, weil sie so gefährlich sind, dass man die Gesellschaft vor ihnen schützen muss? Wenn der Mann bedenkenlos frei herumlaufen kann, warum ist der dann überhaupt noch in einer geschlossenen Anstalt? Das ist doch nur eine Quälerei die viel Geld kostet.
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Rammaar
01.02.2019 09:42registriert November 2018
Ich werde es nie verstehen, warum Menschen, die solch brutale Gewalttaten verübt haben, überhaupt irgendeinen Urlaub bekommen. Mir egal ob der jenige ein psychisches Problem hat, die Psyche ist nicht für alle Dinge eine Ausrede.
Es gibt Dinge die sind unverzeilich. Da interessiert es mich nicht ob derjenige seine Tat bereut/versteht. Aber natürlich, lasst Sie raus, kein Problem. Die Psychologen wissen ja so unglaublich viel vom menschlichen Wesen/Gehirn.
Bis dann die nächste Frau vergewaltigt wird, oder das nächste Kind getötet.
Einsperren, Schlüssel weg.
Thats it. Sorry.
2011
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