Es bleibt bei der Höchststrafe: Das bernische Obergericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der 2013 zusammen mit seinem Sohn in einem privaten Kinderheim im Berner Oberland das Heimleiterpaar erstach.
Mit seinem Urteil vom Dienstag bestätigte damit die zweite Instanz den erstinstanzlichen Schuldspruch bezüglich Strafmass. Die Bluttat hatte 2013 in der ganzen Schweiz für Entsetzen gesorgt: Der Leiter eines privaten Kinderheims in Spiez und dessen zufällig anwesende Freundin waren mit über hundert Messerstichen brutal ermordet worden.
Erst 18 Monate später konnte die Polizei zwei mutmassliche Täter festnehmen: einen Vater und seinen Sohn. Der Jüngere hatte zehn Jahre vor der Tat einige Zeit in dem Spiezer Heim verbracht und soll dort aus seiner Sicht ungerechte Strafen erlitten haben.
Da der Sohn zur Tatzeit noch minderjährig war, unterstand er dem Jugendstrafrecht und stand somit nicht mit seinem Vater vor Gericht. Der Vater wurde von der ersten Gerichtsinstanz als treibende Kraft hinter der Bluttat gesehen.
Die Verteidigung machte vor Obergericht geltend, der Sohn habe die Tat allein begangen. Der Vater sei erst danach in der Heimleiterwohnung aufgetaucht.
Der als Auskunftsperson vor das Obergericht geladene Sohn versuchte vergangene Woche, alle Schuld auf sich zu nehmen. (sda)