Liegt eine Verkehrsbusse aus dem Ausland in deinem Briefkasten, solltest du dich als Erstes fragen, ob diese gerechtfertigt ist. Warst du zum fraglichen Zeitpunkt mit deinem Auto in der Schweiz unterwegs, stimmt schon einmal etwas nicht.
Beliebte Fehler sind falsch aufgenommene Kennzeichen, entweder wegen eines Zahlendrehers oder weil die ausländische Behörde es mit dem korrekten Kantonskennzeichen nicht so genau nimmt. Es kommt zudem vor, dass zwar auf dem Bussgeldbescheid sowohl das korrekte Kantonskennzeichen als auch die korrekte Zahlenfolge steht – du aber ein Auto fährst und nicht das Motorrad, zu dem die Nummer gehört.
Ist die Busse eindeutig nicht gerechtfertigt, solltest du dich an den Absender der Busse wenden, Einsprache einlegen und darin erklären, warum du die Busse nicht bezahlen wirst. Aber aufgepasst: Überprüfe vorher, ob die Kontaktdaten überhaupt korrekt sind oder es sich bei dem «Bussgeldbescheid» nicht einfach um eine Betrugsmasche handelt. In diesem Fall kannst du den Zettel beruhigt ins Altpapier legen.
Nicht ins Altpapier legen solltest du eine Verkehrsbusse aus den Nachbarländern, wenn du zur fraglichen Zeit mit dem aufgeführten Fahrzeug im Ausland warst und der Absender seriös scheint.
Auch wenn dir eine Busse seltsam vorkommt, heisst das noch lange nicht, dass du tatsächlich korrekt unterwegs warst. So etwa, wenn du auf einer deutschen Autobahn kräftig auf das Gaspedal gedrückt hast im Glauben, dass es beim nördlichen Nachbarn keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen gibt – gibt es aber auf rund 30% der Autobahnstrecken. Ebenfalls nicht zulässig ist es in Deutschland, das Auto zu verlassen, ohne vorher die Autofenster geschlossen zu haben. Und ja, das gilt auch bei einem Cabrio mit offenem Verdeck. In Italien wiederum kannst du zur Kasse gebeten werden, wenn der CH-Kleber auf dem Auto fehlt, die Busse kann über 300 Euro betragen. In Österreich schliesslich kann dir eine «Blaulichtsteuer» blühen, wenn du bei einem blossen Sachschaden ohne Grund die Polizei herbeigerufen hast.
Auch wenn du dich fragst, ob es einer ausländischen Behörde überhaupt erlaubt ist, Verkehrsbussen in die Schweiz zu schicken, kommst du nicht weiter, denn, ja, das ist ausländischen Behörde grundsätzlich erlaubt. Sogar ein von der ausländischen Behörde beauftragtes Inkassobüro darf dich auffordern, den Betrag zu überweisen. Zwar hatte 2021 das Bundesstrafgericht ein Inkassounternehmen deswegen noch wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat verurteilt. Das Bundesgericht hingegen hat im April diesen Jahres entschieden, dass sich das Inkassounternehmen damit nicht strafbar gemacht hat.
Scheint dir die Busse unter dem Strich gerechtfertigt und der Absender seriös, solltest du sie jedenfalls bezahlen. Zwar gilt bei den Nachbarländern nur für Deutschland, Frankreich und Österreich, dass der jeweilige ausländische Staat seine Bussen in der Schweiz vollstrecken lassen darf, mit Italien besteht kein entsprechender Staatsvertrag.
Auch der südliche Nachbar vergisst jedoch nicht: Reist du wieder ein, ohne die Busse bezahlt zu haben, droht dir auch an dieser Grenze neben der ursprünglichen Busse plus Mahngebühren gar die Beschlagnahmung deines Fahrzeugs.