Lieber Andrea
Tatsächlich gestehen nicht alle Versicherer ihren Kunden ein Rücktrittsrecht zu. So bleibt Dir einzig, auf die Falschberatung zu pochen. Gemäss Gesetz haftet die Krankenkasse für die Beratungsfehler ihrer Vermittler. In diesem Fall ist das die Versicherung mit der neuen Police. Du kannst dich dazu an die Ombudsstelle für die Krankenversicherung (www.om-kv.ch) wenden, musst aber beweisen, dass du falsch beraten wurdest. Gelingt das nicht, musst du dich an die unterschiedlichen Kündigungsfristen der Grund- und Zusatzversicherung halten.
Immerhin musst du nicht fünf Jahre durchbeissen. So sprichst du von einem Mehrjahresvertrag. Ein solcher ist in der Grundversicherung nicht erlaubt. Du kannst zumindest die Grundversicherung mit dem Telmed-Modell mit einmonatiger Kündigungsfrist vor Ende November schon auf Ende Jahr künden. Jeder Versicherer ist verpflichtet, jede Person ohne Gesundheitsprüfung in der Grundversicherung aufzunehmen. Du kannst somit per 1.1. 2019 problemlos die Kasse, das Modell (Standard, Telemedizin, Hausarzt oder HMO) und die Franchise wieder wechseln.
Auch bei der fünfjährigen Zusatzversicherung bist du nicht einfach dem Versicherer ausgeliefert. Ändert sich die Prämie, hast du nach Erhalt der Information einen Monat Zeit, das entsprechende Produkt auf den Zeitpunkt der Prämienänderung oder auf Ende Jahr zu kündigen. In den allgemeinen Bedingungen ist die ordentliche Kündigungsfrist festgelegt. Das sind in der Regel drei, bei einigen Versicherern aber auch sechs Monate. Du musst allerdings aufpassen: Versicherer sind im Gegensatz zur Grundversicherung nicht zur Aufnahme verpflichtet. Deshalb sollte man eine Zusatzversicherung nie ohne unterschriebenen Vertrag für die neue Versicherung kündigen.
Um künftig ein derartiges Ärgernis zu vermeiden, solltest du nie sofort in Gegenwart des Maklers einen Vertrag oder eine wie auch immer bezeichnete Vollmacht unterschreiben. Lass dir auf jeden Fall eine Kopie des Vertrags erstellen. Studiere das Angebot allein genau und unterzeichne die Police erst nach ausreichender Bedenkfrist. Beantworte bei Zusatzversicherungen den Gesundheitsfragebogen sorgfältig und exakt. Andernfalls droht dir im Krankheitsfall eine Leistungskürzung.
Viele Grüsse von Comparis.ch