Liebe Marlies
Der Güterstand bestimmt grundsätzlich, ob du den Gewinn mit deinem Ehegatten teilen musst oder frei darüber verfügen darfst. Habt ihr eine Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart, gibt es keine gegenseitlichen güterrechtlichen Ansprüche. Das heisst, der Lottogewinn gehört dir ganz allein.
Üblicherweise besteht aber kein Ehevertrag. Es gilt somit der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Alle Vermögenswerte, die du vor der Ehe eingebracht hast, bleiben in deiner Verfügungsgewalt. Während der Ehe gebildete Vermögensvermehrungen werden aber bei einer Scheidung je zur Hälfte geteilt. Lottogewinne fallen unter Vermögensvermehrungen und müssen grundsätzlich geteilt werden.
Das Geld kurz vor der Scheidung auszugeben, ist aus juristischer Sicht nicht empfehlenswert. Bekommt dein Ehemann Wind davon, wird er eventuell nachträglich die Hälfte des Gewinns fordern. Ob er das darf, ist juristisch nicht abschliessend geklärt.
Anders sieht es aus, wenn du den Lottoschein aus Eigengut bezahlt hast und es auch beweisen kannst. In diesem Fall musst du deinem Ehemann nichts vom Lottogewinn abtreten. Das wäre etwa der Fall, wenn du den Lottoschein online gekauft hast mit Geld von einem Konto, das aus einer Erbschaft stammt. Erbschaften gehören per Gesetz zum Eigengut und werden bei der Scheidung nicht geteilt.
Hast du den Lottoschein bar bezahlt, sieht es schlecht aus. Es lässt sich juristisch kaum zweifelsfrei feststellen, woher das Geld wirklich stammt – ob aus Errungenschaft oder Eigengut.
Was viele nicht wissen: Während der Ehe generiertes Einkommen gehört in die Errungenschaft. Hast du den Lottoschein also mit Geld von deinem Lohnkonto bezahlt, wird der Gewinn ebenfalls geteilt.
Der Fiskus wird dir nichts abzwacken. Lottogewinne bis zu einer Million Franken sind seit 2019 steuerfrei. Es fallen somit weder Einkommens- und Verrechnungssteuern an.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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Ich mein ja nur