Die Schweizer Justiz stellt sich der Digitalisierung. Mit dem Projekt Justitia 4.0 sollen die Justizakte und der Rechtsverkehr in elektronischer Form eingeführt werden. Am Donnerstag wurde in Luzern das Projekt lanciert.
«Wir wollen medienbruchfreie digitale Geschäftsprozesse», sagte Jens Piesbergen, Programm-Manager Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS), vor den Medien. Man spreche weniger von Digitalisierung, sondern lieber vom digitalen Wandel, denn es gelte, den Bezug zu den Menschen zu schaffen. Immerhin würden mit dem Projekt gegen 30'000 Arbeitsplätze verändert.
Angestossen wurde das Vorhaben bereits 2016. Im Frühjahr 2018 bewilligten die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Schweizer Gerichte schliesslich den Antrag für das vorliegende Projekt.
Die nun angestossene Digitalisierung soll die heute üblichen Papierakten durch eine elektronische Akte, das eDossier, ersetzen. Sämtliche aktenrelevanten Schriftstücke zu einem Fall werden so jederzeit den Berechtigten zugänglich gemacht.
Weiter sollen mit dem elektronischer Rechtsverkehr (ERV) Nachrichten und Schriftstücke digital ausgetauscht werden. Dies umfasst auch die Akteneinsicht. Zu diesem Zweck wird das schweizerische Justizportal «Justitia.Swiss» aufgebaut, das als sogenannter One-Stop-Shop für die Schweizer Justiz fungieren wird.
Voraussetzung sind die elektronische Identität und gemeinsame Standards. Justitia 4.0 soll einfachere Abläufe und eine Effizienzsteigerung der Schweizer Justiz bringen. Logistische Prozesse würden beschleunigt, Mehrfacheingaben vermieden und die interkantonale und internationale Zusammenarbeit erleichtert.
Parallel zum Projekt wird eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Obligatoriums für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten, Straf- und Justizvollzugsbehörden, Ämtern und für die elektronische Aktenführung erarbeitet. Für den Gesetzgebungsprozess liegt die Federführung beim Bundesamt für Justiz.
Bis 2020 soll die Konzeptphase abgeschlossen sein, danach folgt ein Jahr der Realisierung. Die Einführung schliesslich ist in den Jahren bis 2026 vorgesehen.
Adressiert sind die rund 300 Schweizer Gerichte, die Staatsanwaltschaften des Bundes und der Kantone, der Justizvollzug sowie die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) und der Schweizer Anwaltsverband (SAV). Es werden sämtliche Rechtsgebiete unterstützt - also Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren. (sda/jaw)