Neue Ungereimtheiten im Missbrauchsfall Lügde: Jetzt wird bekannt, dass Beweismaterial verschwunden ist. Vier Sonderermittler wurden eingesetzt, um das Verschwinden aufzuklären.
Im Fall des vielfachen Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz bei Detmold ist seit mehreren Wochen Beweismaterial verschwunden. Ein Koffer und eine Hülle mit 155 Datenträgern würden seit dem 20. Dezember in der Kreispolizeibehörde Lippe vermisst, teilte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf mit.
Das Fehlen der Asservate sei erst am 30. Januar bemerkt worden. Nur drei CDs davon seien bisher ausgewertet worden. Ob auf den Datenträgern mit 0.7 Terabyte Speicherplatz auch kinderpornografisches Material war, sei daher unklar. «Man muss hier klar von Polizeiversagen sprechen», sagte Reul. Der grösste Teil von 15 Terabyte Filmmaterial war von der Polizei aber bereits gesichert worden.
Unter dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornografie sitzen als Hauptverdächtige ein 56-Jähriger aus Lügde, ein 33-Jähriger aus Steinheim und ein 48-Jähriger aus Stade in Niedersachsen in Untersuchungshaft. Bislang sind 31 minderjährige Opfer im Alter zwischen 4 und 13 Jahren identifiziert. Sie kommen zum Grossteil aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Anzeige im November 2018. Zusätzlich zu den Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen und mehrere Jugendämter steht auch die Polizei in der Kritik. Gegen zwei Beamte wird Reul zufolge wegen Strafvereitelung ermittelt. Es werde genau geprüft, ob sie die Tatverdächtigen möglicherweise persönlich kannten. Warum die Datenträger aus dem Raum in der Polizeibehörde Lippe verschwunden sind, konnte Reul zunächst nicht sagen. Er wollte einen Vorsatz nicht ausschliessen.
Bereits 2016 sollen zwei Hinweise auf sexuellen Missbrauch bei der Polizei Lippe eingegangen sein. Nach Telefongesprächen mit den Zeugen leiteten die Beamten die Hinweise an das Jugendamt weiter - weitere Schritte blieben aber aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher auch gegen die Polizei. Bei einer weiteren Person geht es um den Verdacht der Datenlöschung. Gegen diesen Verdächtigen führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung. Es wird geprüft, ob die Person Daten für einen der drei Hauptverdächtigen gelöscht hat und eine Bestrafung verhindert werden sollte. (tam/sda/dpa)