Die deutsche AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wegen dessen Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch eingereicht.
Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.
Die Einstufung, die am Freitag bekanntgegeben wurde, hat in Deutschland erneut die Debatte über ein Verbot der AfD entfacht. Die Partei hatte bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen bekommen und ist nun zweitstärkste Kraft im Bundestag, dem deutschen Parlament.
Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.
Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hiess es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.
Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. (dab/sda/dpa)
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