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Deutschland

AfD verklagt den Verfassungsschutz in Deutschland

Wegen Einstufung als «rechtsextremistisch»: AfD klagt gegen den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistische Partei ein. Dagegen geht diese wie angekündigt juristisch vor.
05.05.2025, 10:3805.05.2025, 13:57

Die deutsche AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wegen dessen Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch eingereicht.

13.03.2025, Berlin: Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, spricht in der 213. Plenarsitzung der 20. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. In dieser und einer noch folgenden Sondersitzung des ...
AfD-Co-Chefin Alice Weidel.Bild: keystone

Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Die Einstufung, die am Freitag bekanntgegeben wurde, hat in Deutschland erneut die Debatte über ein Verbot der AfD entfacht. Die Partei hatte bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen bekommen und ist nun zweitstärkste Kraft im Bundestag, dem deutschen Parlament.

Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hiess es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

BfV hatte AfD hochgestuft

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. (dab/sda/dpa)

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344 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magnum
05.05.2025 11:04registriert Februar 2015
Eine Klage gegen den Verfassungsschutz: Wenn das mal kein Beweis für die Existenz und das Funktionieren des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung in der vermeintlichen Diktatur Deutschland GmbH ist...

Oder hat jemand davon gehört oder gelesen, dass Navalnys Partei in Russland Einspruch gegen das Verbotsverfahren habe einlegen können? Oder dass AfD-Politiker in Strafkolonien untergebracht werden?
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DerVulgäreAnalyst
05.05.2025 10:46registriert Oktober 2024
Nur richtig, dass die Einschätzung einer weisungsgebundener Behörde von einem neutralen Gericht überprüft wird
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Überdimensionierte Riesenshrimps aka Reaper
05.05.2025 10:45registriert Juni 2016
Und sie werden verlieren, wie jedes Mal.
Weil Fakten lassen sich nicht Wegklagen.
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