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Corona-Triage: Deutsches Gericht will Menschen mit Behinderung schützen

Aerzte und Pflegende kuemmern sich um Covid-Patienten auf der Covid-19-Intensivabteilung im Stadtspital Triemli am 10. Dezember 2020 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Auf der Covid-Intensivstation geht es jeden Tag um Leben und Tod.Bild: keystone

Corona-Triage: Deutsches Gericht will Menschen mit Behinderung besser schützen

Künftig soll in Deutschland ein Gesetz regeln, wie Spitäler und Kliniken triagieren. Mit seinem Entscheid hat das Verfassungsgericht der Beschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben.
28.12.2021, 10:4628.12.2021, 15:23
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Werden Zeit, Platz und Ressourcen knapp, müssen sich Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welches Leben sie retten können und welches nicht. In Deutschland sollen Menschen mit Behinderung bei sogenannten Triage-Entscheiden in Zukunft besser geschützt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.

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Bisher orientierten sich die Ärztinnen und Ärzte bei ihren Triage-Entscheiden an der Leitlinie der «Klinisch-ethischen Empfehlungen», der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) und weiterer Fachgesellschaften. Gemäss dem Deutschen Bundesverfassungsgericht sei diese Leitlinie rechtlich aber nicht verbindlich und «kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht».

Die Verfassungsrichterinnen und -richter befanden, dass der Gesetzgeber seinen Schutzauftrag verletzt habe. Er müsse seiner Pflicht nachkommen und «unverzüglich» Vorkehrungen treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werde.

Beschwerdeführer fürchteten Nachteil

Die Beschwerde führten neun Menschen, die selber schwer behindert sind. Sie fürchteten, dass nach der Divi-Leitlinie Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung im Falle einer Covid-Erkrankung medizinisch schlechter behandelt oder von lebensrettenden Massnahmen ausgeschlossen würden. Deshalb forderten sie eine gesetzliche Regelung.

Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun recht. Der Bundestag muss jetzt gesetzliche Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage ausarbeiten. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, heisst es.

Mit Material der sda

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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So oder so
28.12.2021 11:26registriert Januar 2020
Ich finde man sollte auch Menschen mit Beeinträchtigung in denn Institutionen Besser schützen vor denn Querdenkern. Ich kenne da anthroposophen die in Heimen Arbeiten wo Beeinträchtigte Wohnen und die sagen das man mit der Impfung nur denn Körber schädige - was jetzt Passiert wenn man sich Infiziert , wahrscheinlich Heilt man dann denn Körber nach deren Wirren auffassung. Die Anthroposophen waren der Grund wieso ich nicht bei denne eine Ausbildung machen wollte - was die so mit denn Beeinträchtigten machen stellen sich mir immer mehr Fragen - und Kontrolliert wird nicht wirklich.
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Hadock50
28.12.2021 11:43registriert Juli 2020
Ist das Leben eine Person mit Körperlicher Behinderung weniger wert ?
(Stephen Hawking hatte auch eine Körperliche Behinderung)
Ist das leben einer Oma die Verantwortung übernommen hat und sich Impfen lassen hat und fit ist etwas weniger wert als ein Verschwörung -Schwubbler Egolist ?
Das macht mich einfach nur traurig....😡😫😥
dass man diese Fragen überhaupt stellen muss.
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