Werden Zeit, Platz und Ressourcen knapp, müssen sich Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welches Leben sie retten können und welches nicht. In Deutschland sollen Menschen mit Behinderung bei sogenannten Triage-Entscheiden in Zukunft besser geschützt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
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Bisher orientierten sich die Ärztinnen und Ärzte bei ihren Triage-Entscheiden an der Leitlinie der «Klinisch-ethischen Empfehlungen», der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) und weiterer Fachgesellschaften. Gemäss dem Deutschen Bundesverfassungsgericht sei diese Leitlinie rechtlich aber nicht verbindlich und «kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht».
Die Verfassungsrichterinnen und -richter befanden, dass der Gesetzgeber seinen Schutzauftrag verletzt habe. Er müsse seiner Pflicht nachkommen und «unverzüglich» Vorkehrungen treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werde.
Die Beschwerde führten neun Menschen, die selber schwer behindert sind. Sie fürchteten, dass nach der Divi-Leitlinie Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung im Falle einer Covid-Erkrankung medizinisch schlechter behandelt oder von lebensrettenden Massnahmen ausgeschlossen würden. Deshalb forderten sie eine gesetzliche Regelung.
Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun recht. Der Bundestag muss jetzt gesetzliche Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage ausarbeiten. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, heisst es.
Mit Material der sda
(Stephen Hawking hatte auch eine Körperliche Behinderung)
Ist das leben einer Oma die Verantwortung übernommen hat und sich Impfen lassen hat und fit ist etwas weniger wert als ein Verschwörung -Schwubbler Egolist ?
Das macht mich einfach nur traurig....😡😫😥
dass man diese Fragen überhaupt stellen muss.