In Frankreich darf eine vegane Wurst bald nicht mehr als Vegi-Wurst bezeichnet werden. Dasselbe gilt für alle pflanzenbasierte Fisch- und Fleischprodukte. Ein neues Dekret der Regierung will, dass Alternativ-Produkte besser von herkömmlichen Fleischprodukten unterschieden werden können.
«Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein», heisst es in einer neuen öffentlichen Verordnung. Frankreich ist somit das erste Land Europas, welches sich von Begrifflichkeiten wie Vegi-Steak verabschiedet.
Die Fleischindustrie hat ein solches Dekret seit Längerem angestrebt. Der Entscheid sei «ein wesentlicher Schritt zugunsten der Informationstransparenz für den Verbraucher sowie der Erhaltung unserer Produkte und unseres Know-hows», freut sich Jean-François Guihard, Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter.
Alle grossen Gewerkschaften der Geflügelproduzenten bis hin zum Wurstsektor begrüssen den Entscheid. Für die Bauernverbände ist dies allerdings nur ein kleiner Erfolg. Gemäss den Verbänden ist das Dekret nur «ein erster Schritt zum Schutz der traditionellen Namen von Rezepten auf Fleischbasis».
Denn: Die neue Verordnung gilt nur für Produkte, die in Frankreich hergestellt werden. Lebensmittelimporteure aus dem Ausland dürfen ihre Produkte in Frankreich weiterhin mit Bezeichnungen wie Vegi-Würstchen vermarkten.
Die Verbände fordern die Regierung deshalb auf, eine Ausweitung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Bislang gilt in der EU eine ähnliche Regelung für vegane Alternativen zu Milchprodukten. 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass vegane Lebensmittel nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Butter und Käse verkauft werden dürfen. Die Mandelmilch wurde zu Mandeldrink umbenannt.
Für Fleisch- und Fisch gibt es ein solches Gesetz in der EU nicht. 2020 lehnte man einen entsprechenden Gesetzesentwurf ab. Auch der Kompromissentwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte wie «ohne Fleisch» verlange, wurde nicht angenommen.
Bedauert wird der Entscheid vom nationalen Observatorium für pflanzliche Ernährung (ONAV) besonders in Hinblick auf den Klimawandel. Die Massnahme diene laut der Organisation nur zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie und würden den nachhaltigeren und gesünderen Übergang zu pflanzlichen Alternativen von Fleisch und Fisch gefährden.
Die Regel tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Produkte, die bereits hergestellt wurden, dürfen bis zum 31. Dezember 2023 noch verkauft werden. Bis dahin haben die Produzenten Zeit, sich neue Namen für «saucisse végétalienne», «burger végétalien» und Co. zu überlegen. (cst)
Jahrelang gekauft in der Annahme, dass dies Vogelfleisch sei...
Und jetzt warten wir auf all die Wenn-Ihr-kein-Fleisch-essen-wollt-warum-wollt-ihr-dann-Würste Argumente. *gähn*