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Valérie Bacot wegen Tötung des Ehemanns zu vier Jahren Haft verurteilt

Valérie Bacot wegen Tötung des Ehemanns zu vier Jahren Haft verurteilt

25.06.2021, 21:19
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In einem Aufsehen erregenden Prozess ist die Französin Valérie Bacot wegen der Tötung ihres gewalttätigen Ehemanns zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Davon wurden drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitagabend aus dem Gericht in der südburgundischen Kleinstadt Chalon-sur-Saône berichtete. Da sie bereits ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht habe, müsse die Mutter von vier Kindern nicht ins Gefängnis zurückkehren.

Bacot wurde über Jahrzehnte hinweg von ihrem Ehemann misshandelt. Er soll sie wiederholt vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben. Der Fall sorgte in Frankreich für Aufsehen. In einer Internet-Petition forderten – Stand Freitagabend – weit über 700'000 Menschen Freiheit für die Frau, die lange gequält wurde. Das Urteil blieb hinter der Forderung der Anklage zurück, die für eine Haftstrafe von fünf Jahren plädiert hatte, davon vier auf Bewährung. Die Verteidigung forderte Freispruch.

«Dieser Prozess ist ein grosser Schritt für mich, um vielleicht ein Kapitel zu beenden und eine schwierige Situation zu überstehen», sagte Bacot laut Nachrichtensender BFMTV. Die Angeklagte habe einen Schwächeanfall erlitten, als der Staatsanwalt sein Plädoyer vorgetragen habe, so der Sender.

Ihren Leidensweg beschrieb die nach Medienangaben 40-jährige Frau im kürzlich erschienenen Buch «Tout le monde savait» (was übersetzt auf Deutsch heisst: «Alle wussten es»).

Bereits als zwölf Jahre altes Mädchen habe der damalige Liebhaber ihrer Mutter sie vergewaltigt. Er wurde verurteilt und kam ins Gefängnis, kehrte dann aber wieder in die Familie zurück.

Mit 17 wurde sie schwanger und sah sich – von der eigenen Mutter verstossen – gezwungen, ihren 25 Jahre älteren Peiniger zu heiraten. Letztlich habe sie ihn – auch zum Schutz einer ihrer Töchter, die sie als von ihm gefährdet ansah – mit einem Schuss ins Genick getötet. (sda/dpa)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jo_Sigi
25.06.2021 21:57registriert Februar 2014
Verständlich, es darf keine Selbstjustiz herrschen. Immerhin hat das Gericht so entschieden, dass sie nicht mehr ins Gefängnis muss
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manhunt
25.06.2021 21:49registriert April 2014
und wo bleiben anklage und verurteilung von polizisten und beamten, welche trotz mehrfachen hinweisen geschwiegen und weggeschaut haben?
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Unicron
26.06.2021 01:50registriert November 2016
Total akzeptables Urteil. Man kann jemanden der einen anderen Menschen getötet hat nicht einfach frei von aller Schuld sprechen, auch wenn die inneren Gefühle das verlangen.

Ich hoffe sie wird in ihrem weiteren Leben Ruhe finden.
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