Im Streit um die Durchsuchung der Wohnung einer Reporterin der «Washington Post» hat ein US-Richter der Regierung vorerst Grenzen gesetzt. Bundesbeamte dürfen der Zeitung selbst zufolge die bei der Razzia sichergestellten elektronischen Geräte der Journalistin Hannah Natanson zunächst nicht auswerten. Das entschied ein Bundesrichter um Bundesstaat Virginia.
Der Richter ordnete demnach an, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten, bis das Gericht den Fall umfassend geprüft habe. Die Regierung dürfe zwar vorerst im Besitz der beschlagnahmten Geräte bleiben, sei aber bis auf weiteres daran gehindert, auf die darauf gespeicherten Daten zuzugreifen. Zudem setzte er der Regierung laut «Washington Post» eine Frist bis zum 28. Januar für eine Stellungnahme und kündigte eine Anhörung Anfang Februar an.
Präzedenzfall für die Pressefreiheit in den USA
Beamte der US-Bundespolizei FBI hatten Mitte Januar die Wohnung von Natanson durchsucht und unter anderem ein Mobiltelefon, zwei Laptops, einen Audiorekorder, eine externe Festplatte sowie eine Smartwatch beschlagnahmt. Die Massnahme steht im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Regierungsauftragnehmer aus dem Bundesstaat Maryland, der laut Durchsuchungsbefehl im Verdacht steht, Geheimdienstberichte unerlaubt mit nach Hause genommen und weitergegeben haben.
Die Entscheidung des Richters fiel nur wenige Stunden, nachdem die «Washington Post» juristisch gegen die Durchsuchung vorgegangen war. In einem Antrag hatte die Zeitung gefordert, die Geräte umgehend zurückzugeben und deren Nutzung zu untersagen. Die Zeitung argumentierte, das Vorgehen verstosse gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und missachte besondere gesetzliche Schutzregeln, die Journalisten vor staatlichen Zwangsmassnahmen schützen sollen.
Nach Angaben der «Washington Post» geht es bei den sichergestellten Geräten um jahrelange journalistische Arbeitsmaterialien, darunter Kontakte zu vertraulichen Quellen und unveröffentlichte Recherchen. Nahezu keine der gespeicherten Informationen habe Bezug zu dem Durchsuchungsbefehl, heisst es von der Zeitung. Dagegen habe die Beschlagnahmung eine abschreckende Wirkung auf Informanten und lege die journalistische Arbeit der Reporterin faktisch lahm.
Medien und Verbände sehen historischen Einschnitt
Medienrechtler und Pressefreiheitsorganisationen betonten in US-Medien, es handele sich um den ersten bekannten Fall, in dem Ermittler im Rahmen einer nationalen Sicherheitsuntersuchung die Wohnung einer Reporterin in den USA durchsucht hätten.
Die US-Regierung äusserte sich zunächst nicht zu der richterlichen Anordnung. Bereits nach Bekanntwerden der Durchsuchung hatte das Justizministerium das Vorgehen mit der nationalen Sicherheit verteidigt und betont, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Journalistin selbst. (sda/dpa)
Der Richter ordnete demnach an, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten, bis das Gericht den Fall umfassend geprüft habe. Die Regierung dürfe zwar vorerst im Besitz der beschlagnahmten Geräte bleiben, sei aber bis auf weiteres daran gehindert, auf die darauf gespeicherten Daten zuzugreifen. Zudem setzte er der Regierung laut «Washington Post» eine Frist bis zum 28. Januar für eine Stellungnahme und kündigte eine Anhörung Anfang Februar an.
Präzedenzfall für die Pressefreiheit in den USA
Beamte der US-Bundespolizei FBI hatten Mitte Januar die Wohnung von Natanson durchsucht und unter anderem ein Mobiltelefon, zwei Laptops, einen Audiorekorder, eine externe Festplatte sowie eine Smartwatch beschlagnahmt. Die Massnahme steht im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Regierungsauftragnehmer aus dem Bundesstaat Maryland, der laut Durchsuchungsbefehl im Verdacht steht, Geheimdienstberichte unerlaubt mit nach Hause genommen und weitergegeben haben.
Die Entscheidung des Richters fiel nur wenige Stunden, nachdem die «Washington Post» juristisch gegen die Durchsuchung vorgegangen war. In einem Antrag hatte die Zeitung gefordert, die Geräte umgehend zurückzugeben und deren Nutzung zu untersagen. Die Zeitung argumentierte, das Vorgehen verstosse gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und missachte besondere gesetzliche Schutzregeln, die Journalisten vor staatlichen Zwangsmassnahmen schützen sollen.
Nach Angaben der «Washington Post» geht es bei den sichergestellten Geräten um jahrelange journalistische Arbeitsmaterialien, darunter Kontakte zu vertraulichen Quellen und unveröffentlichte Recherchen. Nahezu keine der gespeicherten Informationen habe Bezug zu dem Durchsuchungsbefehl, heisst es von der Zeitung. Dagegen habe die Beschlagnahmung eine abschreckende Wirkung auf Informanten und lege die journalistische Arbeit der Reporterin faktisch lahm.
Medien und Verbände sehen historischen Einschnitt
Medienrechtler und Pressefreiheitsorganisationen betonten in US-Medien, es handele sich um den ersten bekannten Fall, in dem Ermittler im Rahmen einer nationalen Sicherheitsuntersuchung die Wohnung einer Reporterin in den USA durchsucht hätten.
Die US-Regierung äusserte sich zunächst nicht zu der richterlichen Anordnung. Bereits nach Bekanntwerden der Durchsuchung hatte das Justizministerium das Vorgehen mit der nationalen Sicherheit verteidigt und betont, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Journalistin selbst. (sda/dpa)
