In einem Prozess um Misshandlungen und Schikanen in einem Flüchtlingsheim im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen ist der damalige Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht Siegen verhängte am Dienstag ausserdem eine Geldbusse in Höhe von 1200 Euro. Das Gericht sprach den Angeklagten am Dienstag in einem abgetrennten Verfahren der Freiheitsberaubung in 33 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis. Um den zahlreichen Hausordnungsverstössen in der überbelegten Einrichtung in Burbach Herr zu werden, hatte er angeordnet, Bewohner bei Fehlverhalten in ein anderes Zimmer einzuquartieren.
Im Laufe der Zeit sei ihm jedoch klar gewesen, dass sie dort auch gegen ihren Willen eingesperrt wurden - teilweise tagelang. Zudem habe der Angeklagte durch die Einrichtung des Problemzimmers die Grundlage für ein eigenmächtiges Bestrafungssystem geschaffen.
Die Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die landesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenen verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuss im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.
Die ersten Urteile wegen der Misshandlungen in der Unterkunft in Burbach hatte das Siegener Landgericht bereits im Dezember gefällt. In dem ebenfalls abgetrennten Verfahren wurden damals ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen verurteilt. Dagegen dauert das im November begonnene Hauptverfahren um den Fall Burbach mit zahlreichen Angeklagten weiter an. (sda/afp/dpa)