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Beben der Stärke 7,5 erschüttert Papua-Neuguinea

Beben der Stärke 7,5 erschüttert Papua-Neuguinea

25.02.2018, 21:3626.02.2018, 07:29

Ein heftiges Erdbeben hat den Pazifikstaat Papua-Neuguinea erschüttert. Die US-Erdbebenwarte USGS gab die Stärke mit 7,5 an. Demnach ereignete sich das Beben am frühen Montagmorgen (Ortszeit) im Zentrum der Hauptinsel Neuguinea in einer Tiefe von 35 Kilometern.

Das Epizentrum des Bebens lag mitten auf Neuguinea

Rund eine halbe Stunde später kam es der USGS zufolge in der Nähe zu einem weiteren Beben der Stärke 5,5 - diesmal in einer Tiefe von 39 Kilometern.

Über Schäden oder Verletzte wurde zunächst nichts bekannt. Auf der Internetseite des australischen Tsunami-Warnzentrums hiess es, für Australien seien keine Tsunami-Warnungen in Kraft.

Papua-Neuguinea liegt nördlich von Australien und gehört zum Pazifischen Feuerring, einer hufeisenförmigen Zone entlang der Küste des Pazifischen Ozeans. Sie wird häufig von Erdbeben und Vulkanausbrüchen heimgesucht. Hier treffen verschiedene Platten der Erdkruste aufeinander. (sda/dpa/bal)

Tornado tötet 13 Menschen in Mexiko

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Tornado tötet 13 Menschen in Mexiko
Ein Tornado hat in Mexiko am 25. Mai 2015 grosse Schäden angerichtet und mindestens 13 Menschen getötet.
quelle: epa/efe / mandordz
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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schrieb. Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde. Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie der Opfer vergessen hatte. Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
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