Herzogin Meghan hat im Rechtsstreit mit dem Verlag der «Mail on Sunday» einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Ein Gericht in London gab dem Antrag der 39-Jährigen auf eine Abkürzung des Verfahrens am Donnerstag statt. Zudem folgte der Richter der Auffassung von Meghans Anwälten, wonach sie durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.
«Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden», hiess es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe dies verhindert.
Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit ob auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefs war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden. (sda/dpa)