Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als «Herr» oder «Frau» erfolgen soll.
Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg.
Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die französische Bahn SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Das verstosse gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Dieser Argumentation folgte der EuGH nun grösstenteils: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags.
Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für eine «allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel» entscheiden, und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. Ausserdem werde den Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also welches Interesse dahintersteckt.
Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts berücksichtigen. (sda/dpa)
Auf der anderen Seite: Für so einen unwichtigen Mumpitz musste das höchste europäische Gericht angerufen werden. First World Problem...
Was mich viel mehr stört, ist, dass ich für ein Ticket meinen Namen angeben muss und ein Mitfahrer (dessen Preis ja ich bezahle) seit neustem sowohl einen Swisspass haben wie auch sich mit ID oder Pass ausweisen muss.
Was geht die SBB an, wer mit mir mitfährt, wenn danach mir der volle Preis (also nicht Spezialpreis) belastet wird.