Belgiens ehemaliger König Albert II. hat im Verfahren um die Vaterschaftsklage von Delphine Boël eine Gerichtsvorladung bekommen. Albert muss sich damit als erster ehemaliger belgischer König vor einem Gericht verantworten.
Der inzwischen 82-jährige Ex-Monarch sei für den 21. Februar 2017 zur Anhörung vor einem Brüsseler Gericht vorgeladen worden, berichteten am Mittwoch mehrere belgische Zeitungen. Er werde sich von seinen Anwälten vertreten lassen.
Albert hatte nach seiner Abdankung zugunsten seines ältesten Sohnes Philippe im Juni 2013 seine Immunität verloren. Albert II. bestreitet bis heute, der Vater der mittlerweile 48-jährigen Boël zu sein.
Die Bildhauerin hatte nach Alberts Abdankung einen DNA-Abgleich gefordert. Sie verlangte auch DNA-Vergleiche mit ihren mutmasslichen Halbgeschwistern Philippe und Astrid, zwei von Alberts drei offiziellen Kindern – über eine Verwandtschaft mit ihnen wollte sie Alberts Vaterschaft nachweisen. Bislang ist es zu diesen DNA-Vergleichen nicht gekommen.
Der DNA-Abgleich mit dem Ex-König könnte durch die nächsten Schritte vor Gericht ermöglicht werden. Im Februar soll es um die Vaterschaft von Jacques Boël gehen, der bislang als Vater von Delphine Boël gegolten hat. Eine DNA-Analyse bestätigte nach Informationen der Zeitung «Le Soir» bereits, dass Jacques Boël nicht der leibliche Vater von Delphine ist.
Sollte das Gesuch von Delphine Boël auf die Aberkennung von Jacques Boëls Vaterschaft erfolgreich sein, könnte sich das Gericht in einem nächsten Schritt auf die Suche nach ihrem wirklichen Vater machen. Dann könnte auch der Ex-Monarch zu einer DNA-Probe aufgefordert werden.
Die Tatsache, dass der frühere belgische König möglicherweise ein uneheliches Kind hat, beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit langem. Offiziell erkannte Albert Boël nie als seine Tochter an, allerdings wollen viele Belgier in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben: Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe Jahrzehnte zuvor durchlitten habe.
(sda/afp)