Fast wirkt es so, als würde es den Ukraine-Krieg nicht geben: Bei der offiziellen Mitteilung des Kremls zum Besuch von Wladimir Putin in Tadschikistan wird das Land, gegen das Russland seit Februar Krieg führt, mit keinem Wort erwähnt. Putin selbst spricht am Montag lediglich von Themen, die «sehr heikel» seien und die er mit seinem Amtskollegen Emomali Rahmon besprechen wolle. Stattdessen ist mehr von wirtschaftlichen Aspekten die Rede. Zudem sei der Kremlchef sehr am Nachbarland Afghanistan interessiert, wo er gerne die Beziehungen zu den herrschenden Taliban verbessern würde.
Auch wenn Putin und Rahmon den Anschein wahren wollen: Die Reise des russischen Präsidenten in die ehemalige Sowjetrepublik ist alles andere als normal. Erstmals seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine hat der russische Präsident offiziell sein Heimatland verlassen. Nach dem Stopp in Tadschikistan ist er heute weiter nach Turkmenistan gereist zu einem Gipfel mit Vertretern des Iran, Aserbaidschans und Kasachstans. Allen Ländern ist gemein, dass sie an das Kaspische Meer grenzen – und bei rechtsstaatlichen Prinzipien weltweit Plätze in der unteren Hälfte einnehmen.
Putins Reisestopps könnten ein Vorgeschmack darauf sein, welche Orte der Präsident in Zukunft noch besuchen kann und darf. Denn der Krieg in der Ukraine könnte die Bewegungsfreiheit des russischen Präsidenten bald einschränken. Nur wenige Tage nach Kriegsbeginn hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag seine Ermittlungen aufgenommen, um mutmassliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen. Als Konsequenz könnte Putin irgendwann verhaftet werden, sollte er einen der 123 Staaten betreten, die das Gericht auf der Welt anerkennen. Doch wie realistisch ist das?
«Juristisch ist der Krieg im Moment noch kein Problem für Putin», erklärt Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler im Gespräch mit t-online. Allerdings könne sich das in Zukunft noch ändern: Falls das Gericht einen internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten erlasse, könne der sich in vielen Ländern nicht mehr sicher sein. Anerkannt wird das Gericht etwa im gesamten EU-Raum, Südamerika, Australien und in grossen Teilen des Zentrums und Südens von Afrika. Die Staaten wären dann verpflichtet, den Präsidenten festzunehmen und ihn an das Gericht in den Niederlanden auszuliefern. «Wenn es diesen Haftbefehl gäbe, hätte Putin ein Problem», ist sich der Verfassungsrechtler sicher.
Die Ukraine gehört allerdings nicht zu den Staaten, die das Gericht anerkennen. Offiziell hat der Staat zwar das Statut des Gerichts unterzeichnet, es aber nie ratifiziert. Das Gleiche gilt auch für Russland, China oder Israel. Allerdings hat die Ukraine durch ein sogenanntes Ad-Hoc-Verfahren den Gerichtshof ermächtigt, mutmassliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ab dem 21. November 2013 zu untersuchen.
Unmittelbar nach Beginn der russischen Invasion hat Chefankläger Karim Khan mit Ermittlungen begonnen, wo und von wem entsprechende Verbrechen mutmasslich begangen wurden. Auch die Handlungen der ukrainischen Truppen könnten theoretisch in seinen Fokus geraten. «Wir schauen auf alle Seiten, sind unabhängig und unparteiisch», sagte Khan Mitte März dem Nachrichtensender CNN, als er sich vor Ort ein Bild machte. Niemand geniesse in dem Konflikt Immunität, sei es der Soldat an der Front oder der General, der Luftschläge gegen zivile Einrichtungen anordne.
Schwierig wird es allerdings, wenn man die Schuld eines Präsidenten an Kriegsverbrechen nachweisen will. Zwar ist Putin qua Amt oberster Befehlshaber der russischen Streitkräfte, doch es müsse bewiesen werden, dass er auch direkt Verbrechen angeordnet hat. Hinweise könnten etwa Verhöre gefangen genommener Generäle oder abgefangene Funksprüche liefern, so der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler.
Ein Indiz auf eine solche Befehlskette könnte etwa die Ehrung der russischen Truppen sein, die mutmasslich für die Tötung zahlreicher Zivilisten in Butscha verantwortlich waren. Nachdem Anfang April die Leichen von Hunderten Zivilisten in dem Kiewer Vorort gefunden worden waren, hatte Putin einige Wochen später die 64. Motorschützenbrigade in Moskau empfangen, die in dem Gebiet im Einsatz war. Dabei lobte der Präsident die Soldaten für ihre «versierten und entschlossenen Handlungen». «Das wäre ein Baustein in den Ermittlungen», glaubt Boehme-Nessler.
Doch bis ein Haftbefehl erlassen ist, könne viel Zeit vergehen, vielleicht auch Jahrzehnte, schätzt der Jurist. Hinzu komme, dass Putin zwar juristisch keine Sonderbehandlung geniesse, sein Amt ihn aber politisch schütze: «Einen aktuellen Machthaber zu verhaften und nach Den Haag zu fliegen, traut sich keiner», sagt Boehme-Nessler. Eine Reise zum kommenden G20-Gipfel nach Indonesien sei deshalb mit oder ohne Haftbefehl nicht problematisch. Italiens Premier Mario Draghi teilte am Rande des G7-Gipfels in Elmau allerdings mit, der indonesische Präsident habe ausgeschlossen, dass der russische Präsident persönlich an dem Treffen teilnehme.
Obwohl die Hürden also sehr hoch sind, will Volker Boehme-Nessler nicht ausschliessen, dass Putin eines Tages wegen des Krieges auf einer Anklagebank landet. Sollte er sein Amt verlieren und bis dahin ein Haftbefehl vorliegen, sei es auch möglich, dass eine neue russische Führung ihn aus seiner Heimat nach Den Haag ausliefert. Ähnlich lief es auch nach dem Balkan-Krieg in den Neunzigerjahren: Dort wurden Jahrzehnte nach Ende der Kämpfe führende Köpfe zu Haftstrafen verurteilt.
Ebenso ist es möglich, Kriegsverbrecher vor deutsche Gerichte zu bringen. Möglich ist das aufgrund des sogenannten Weltrechtsprinzips, wodurch Menschen wegen völkerrechtswidriger Taten überall auf der Welt verurteilt werden können. Erst Anfang des Jahres wurde erstmals ein ehemaliger syrischer Geheimdienstler vor einem Gericht in Koblenz zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er während des Syrienkriegs in einem Foltergefängnis tätig war. Zuvor war er aus seiner Heimat nach Berlin geflohen.
Verwendete Quellen:
Ich beginne einen Konflikt mit einem Mitmenschen. Da ich viel grösser und überlegen bin, verpügle und töte ihn sogar.
Zurecht werde ich dafür strafrechtlich verfolgt und dafür belangt.
Ein Mann fällt in sein Nachbarland ein und beginnt einen Krieg. Er begeht durch sein Handeln mehrfache Kriegsverbrechen, tötet Zivilisten und zerstört ihr Land.
Er kann sich frei bewegen ohne dafür belangt zu werden.