Die Verurteilung eines Nigerianers zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten wegen Entführung und Entziehens von Minderjährigen ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er brachte seine Söhne 2011 ohne Wissen der Mutter in seine Heimat, wo sich die Kinder seither aufhalten.
Der heute 56-Jährige wurde bereits 2015 vom Zürcher Obergericht wegen mehrfachen Entziehens von Minderjährigen und mehrfacher qualifizierter Entführung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Weil der Mann seither keine Anstalten traf, die Kinder in die Schweiz zurückzuholen, erhob die Staatsanwaltschaft erneut Anklage. Das Obergericht sprach den Mann der gleichen Delikte für schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von 15 Jahren an.
Das Bundesgericht folgt der Sicht der Vorinstanz. Es geht davon aus, dass der Verurteilte über die notwendige «Tatmacht» verfügt, um die Kinder zurückzuholen. Er habe selbst ausgeführt, nach nigerianischer Rechtsauffassung das unangefochtene Familienoberhaupt zu sein.
Ihm kämen hinsichtlich der in seinem «Eigentum» befindlichen Ehefrau und Kinder alle Befugnisse zu. Wie die Vorinstanz erachtet es das höchste Schweizer Gericht als Schutzbehauptung, dass er für eine Rückführung der Kinder in Nigeria vor Ort sein müsse.
Keine Einwendungen hat das Bundesgericht auch gegen die Bemessung der Strafe und die Landesverweisung. Der 56-Jährige lebe seit 1991 in der Schweiz, sei aber nicht integriert und gelte nicht als Härtefall.
Wie aus dem Urteil hervor geht, ist die Mutter der Buben ebenfalls Nigerianerin. Sie hat ihre Kinder zuletzt gesehen, als diese dreieinhalb und fünf Jahre alt waren. Nach der Entführung wurde ihr die alleinige elterliche Sorge zugesprochen. Ein Versuch, ihre Kinder in Nigeria zu finden, scheiterte. (Urteil 6B_844/2023 vom 11.9.2023)
(yam/sda)