Trump fixiert Zoll für die Schweiz – droht aber bereits wieder mit Erhöhung
Das Weisse Haus schafft endgültig Klarheit. Der US-Strafzoll von höchstens 15 Prozent für Schweizer Güter gilt rückwirkend ab dem 14. November. Das ist einer Notiz des Handelsbeauftragten im amerikanischen Bundesblatt Federal Register zu entnehmen, die in der Ausgabe vom Donnerstag erscheinen soll. Eine Übergangsfrist, wie bei früheren Anpassungen der Strafzölle, räumt der amerikanische Präsident keine ein.
Dafür erhöht Donald Trump den Druck auf der Schweiz. Die USA hegten die Erwartung, bis zum 31. März 2026 ein rechtlich verbindliches Zoll-Abkommen mit der Schweiz auszuhandeln, heisst es in der Notiz. Sollte diese Frist verstreichen, dann will das Weisse Haus die nun vorgenommene Anpassung der Strafzölle «gegebenenfalls überprüfen und überdenken». Heisst: Läuft es nicht so, wie die USA das gerne hätten, könnten die Zölle auch schnell wieder erhöht werden. Denn die Senkung von 39 Prozent auf 15 Prozent sei «unter der Voraussetzung und Erwartung» vorgenommen worden, dass die Absichtserklärung vom 14. November rasch in ein bilaterales Abkommen umgegossen wird.
Rückerstattungen für Importeure
Das Wirtschaftsdepartment von Bundesrat Guy Parmelin zeigte sich am Mittwoch nicht überrascht über diese Formulierungen. Die entsprechende Passage sei abgesprochen worden, sagte der Sprecher Markus Spörndli.
Sie wird in Bern so interpretiert: Die von den Amerikanern gesetzte Frist gilt nur für die eigentlichen Verhandlungen und nicht für den politischen Prozess, den ein Handelsabkommen in der Schweiz durchlaufen müsste. Denn dieser wird sicherlich länger dauern als dreieinhalb Monate.
Trotzdem: Der Zeitplan ist sportlich. Parmelin selbst sagte dazu vorige Woche, als er in Bern die rückwirkende Senkung des US-Zollsatzes auf 15 Prozent verkündete: Die Schweiz stehe bereit, die Verhandlungen noch in diesem Jahr aufzunehmen.
Der Handelsbeauftragte gibt in der Notiz auch bekannt, dass die Importeure die zu hohen Strafzölle, die sie in den vergangenen fast fünf Wochen bezahlt haben, bei der US-Zollbehörde CBP zurückverlangen können. In Bern wird diese die Differenz auf einige Hundert Millionen Franken beziffert. (aargauerzeitung.ch/con)
