Maximal 5000 Asylgesuche pro Jahr. Keine Asyl-Migration via EU-Staaten. Aufhebung des Status vorläufig Aufgenommener. Und natürlich fixe Grenzkontrollen. Die SVP will das Schweizer Asylsystem mit ihrer Grenzschutzinitiative radikal umbauen. Die Kündigung des Schengen/Dublin-Abkommens mit der EU nimmt sie in Kauf.
Dabei scheint die SVP zu vergessen, dass auch die EU und ihre Mitgliedstaaten das gemeinsame Asylsystem in den letzten Jahren fortlaufend verschärft haben. Der Kurs der EU in Sachen Asylpolitik ist längst nach rechts umgeschwenkt.
Ein Land, das immer wieder im Zusammenhang mit einer besonders strengen Asylpraxis genannt wird, ist Dänemark. Die Regierung von Premierministerin Mette Frederiksen dient mit ihrem restriktiven Kurs vielerorts mittlerweile als Vorbild – obwohl, oder gerade weil sie eine Sozialdemokratin ist.
2021 hat Frederiksen eine «Null Asylbewerber»-Politik ausgegeben. Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Gesetz, aber um ein Ziel, welches Dänemark mit besonders hohen Asyl-Hürden, dem Abbau von Leistungen und einer generell migrationsfeindlichen Umgebung erreichen möchte. Im Jahr 2022 zählte das Land mit seinen 5,8 Millionen Einwohnern 4597 Asylgesuche – Ukrainerinnen und Ukrainer inklusive. Allerdings ist das Bild nicht einheitlich: 2023 hat Dänemark eine Regel eingeführt, wonach Frauen und Mädchen aus Afghanistan automatisch Asyl erhalten. Eine Praxis, die auch die Schweiz umsetzt und welche die SVP ablehnt. Ausserdem liegt Dänemark nicht wie die Schweiz im Herzen Europas, sondern im hohen Norden. Die einzige Landgrenze besteht in einem 67 Kilometer schmalen Korridor zu Deutschland.
Zusammen mit Grossbritannien ist Dänemark auch ein Vorreiter beim Plan, Asylverfahren in Drittländer auszulagern. Wie das Vereinigte Königreich hat Dänemark mit Ruanda ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen. Bis jetzt ist aber wegen rechtlicher Hürden noch kein einziger Asylbewerber in das afrikanische Land abgeschoben worden. Anfang letzten Jahres hat Dänemark den Plan vorerst in der Schublade versorgt.
Forderungen nach einer Asylobergrenze, wie sie die SVP stellt, tauchen auch in Europa immer wieder auf. Allen voran in Deutschland, wo die CDU/CSU-Opposition im vergangenen Jahr prominent eine Obergrenze von maximal 200'000 Flüchtlingen pro Jahr forderte. Auf die Bevölkerung der Schweiz heruntergerechnet wären das jährlich rund 20'000 Asylgesuche statt den von der SVP vorgeschlagenen 5'000.
Allein: Eine fixe Obergrenze wäre mit den Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar, sind sich Experten einig. Auch dem 200'001ten Flüchtling steht das individuell verbriefte Grundrecht zu, einen Asylantrag stellen zu dürfen. Gleichwohl kündigte auch Bundeskanzler Olaf Scholz eine Verschärfung der Asylpraxis an und versprach, diejenigen «im grossen Stil» abschieben zu wollen, die kein Recht hätten, in Deutschland zu bleiben.
Neben der nationalen Ebene wurde auch auf Stufe EU die Asylschraube angezogen. Der neue «Asyl- und Migrationspakt», auf den sich die EU kürzlich nach langen Verhandlungen einigte, sieht strengere Verfahren für Asylsuchende an den Aussengrenzen vor. Menschen mit wenig Aussicht auf Asyl sollen in geschlossenen Zentren untergebracht werden und ihren Bescheid in maximal drei Monaten erhalten. Danach sollen sie zügig in ihre Herkunftsländer oder in sichere Drittstaaten ausgeschafft werden. Damit soll verhindert werden, dass es zu irregulären Weiterreisen und der sogenannten «Sekundärmigration» kommt.
Zurzeit wird in Brüssel zudem über eine Verschärfung des sogenannten «Schengener Grenzkodex» verhandelt. Geplant ist, dass Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel vereinfacht vom einem in den anderen EU-Staat über die Grenze zurückgewiesen werden können. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten drängt darauf, dass das auch für Asylbewerber gilt. Das wäre zwar nicht so pauschal wie die Forderung der SVP, wonach niemand mehr ein Asylgesuch stellen dürfte, der zuvor ein sicheres EU-Land durchreist hat. Aber die Möglichkeiten zur Sekundärmigration von Asylsuchenden würden nochmals eingeschränkt. Das EU-Parlament hingegen dürfte sich querstellen und weiterhin auf das individuelle Grundrecht pochen, einen Asylantrag stellen zu dürfen.
Eine rote Linie überschreiten würde letztlich auch die Forderung der SVP nach Wiedereinführung von festen Grenzkontrollen. Solche sind unter Schengen-Recht zwar möglich und finden im Moment unter anderem in Deutschland und Frankreich an der Grenze zur Schweiz statt. Sie müssen aber verhältnismässig, begründet und vor allem befristet sein. Systematische, fixe Grenzkontrollen, wie sie die SVP will, würden einen offenen Bruch mit dem Schengen-Abkommen darstellen. Der Schweizer Justizminister Beat Jans sagte am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Brüssel kürzlich, für den Bundesrat sei die Einführung von Grenzkontrollen «kein Thema». (aargauerzeitung.ch)
Jasmin Hutter machte damit sogar Wahlkampf.
Als Finanzminister 2004 Merz die kosten präsentierte wollte die SVP nichts mehr von Personalausbau wissen.
Blocher war übrigens damals Justizdep. Bundesrat
Wie alle SVP-„Lösungen“ basiert es auf einer komplett verfehlten Problemanalyse, ist schlicht nicht praktisch umsetzbar, würde unermessliche Kosten generieren, hätte unzählige negative Nebeneffekte und würde trotz allem nicht das bewirken, was es vorgibt.
Natürlich ist gar nicht die Idee, dass das umgesetzt wird. Es geht nur darum, 30 Prozent der Wählenden zu sagen, „schaut, wir wollen was tun, aber alle anderen nehmen euch nicht ernst“. Dabei ist es die SVP, die so ihre Wähler verar…t.