Novak Djokovic sagte im Berufungsverfahren gegen seine Ausweisung aus Australien und den Entzug des Visums nicht aus. Er liess sich von seinen Anwälten um Nick Wood vertreten. Begonnen hatte der Prozess mit einer halben Stunde Verspätung und Problemen beim Livestream. Dieser hätte jeder und jedem und von überall auf der Welt Zugang verschaffen sollen. Doch zu Beginn wurde der Stream von Unbekannten gehackt und ein Pornofilm abgespielt. Während der Hälfte der dreistündigen, virtuell durchgeführten Anhörung war der Stream für Beobachter nicht erreichbar.
Novak Djokovic war am 4. Januar über Malaga und Dubai nach Melbourne geflogen und habe beim Besteigen des Flugzeugs seine Spezialbewilligung vorgezeigt, die dokumentiere, dass er sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus habe impfen lassen können, wie das für die Einreise nach Australien vorausgesetzt wird, sagte der Anwalt des Serben. Eine Infektion im letzten Halbjahr sei eine Kontraindikation gegen eine Impfung. Djokovic legte einen positiven Befund vom 16. Dezember vor.
Djokovic habe in seinem Visumsantrag, der auf Selbstdeklaration beruht, die Bescheinigung, die vom Chief Medical Officer von Tennis Australia unterzeichnet ist, zur Verfügung gestellt. Zudem bedürfe es lediglich einer einer Erklärung, zu welcher der drei Impfkategorien der Reisende gehört. «Ein Nachweis durch den Reisenden ist nicht erforderlich», sagte Wood. Zudem habe Djokovic ein Schreiben des Immigration Office erhalten, das ihm zusicherte, bei der Einreise von der Quarantäne befreit zu sein.
Ein Professor und ein hervorragend qualifizierter Arzt hätten Djokovic eine ärztliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Zudem sei das Gesuch von einem weiteren, vom Bundesstaat Victoria beaufsichtigten Expertengremium geprüft und gebilligt worden, sagte Richter Anthony Kelly und stellte die Frage in den Raum: «Was hätte dieser Mann mehr tun können?» Djokovics Anwalt Wood nahm diese Auslegung selbstredend erfreut zur Kenntnis und quittierte sie mit den Worten: «Ich stimme Ihnen zu, Euer Ehren.»
Als weiteres Einfallstor, um den Entzug des Visums für ungültig erklären zu lassen, hatten Djokovics Anwälte den Ablauf der Einvernahme identifiziert. Der Serbe war am Mittwoch, 5. Januar, kurz vor Mitternacht in Melbourne gelandet, wo er etwa um 04.00 Uhr angewiesen worden sein soll, sein Mobiltelefon auszuschalten. Djokovic habe gesagt: «wenn sie mir mehr Zeit einräumen, bis Tennis Australia und mein Agent wach sind, und ich telefonisch mit ihnen kommunizieren kann, werde ich Ihnen alles liefern, was sie sich wünschen.» Um 07.42 Uhr wurde ihm das Visum entzogen.
Hier monieren die Anwälte Djokovics juristische Formfehler. Es habe keinen Grund gegeben, dem 34-Jährigen nicht mehr Zeit einzuräumen.
Zum Knackpunkt könnte die Frage werden, ob eine kürzliche Covid-19-Infektion als Grund für die Befreiung von der Impfpflicht gilt. Djokovics Anwälte sagen mit Verweis auf die Australian Technical Advisory Group ATAGI: Ja. Australiens Bundesregierung sagt: Nein. Von einer Impfung sei man nur in zwei Fällen befreit: eine ernsthafte Erkrankung (zum Beispiel eine entzündliche Herzerkrankung), oder eine «gravierende» Reaktion auf eine Coronaimpfung. Ersteres kann Djokovic nicht belegen, zweiteres liegt nicht vor, weil er sich keine entsprechende Impfung hat geben lassen.
Zudem schreibe die Australian Technical Advisory Group, ein Infizierter könne eine Impfung dann für sechs Monate aufschieben, wenn er «akut schwer» erkrankt sei. Djokovics Anwälte hatten mitgeteilt, seine Infektion sei ohne Symptome verlaufen. Er nahm in den Tagen nach dem positiven Befund weiter an Veranstaltungen teil und begab sich nicht in Isolation.
Djokovic dufte das Hotel, in dem er seit Donnerstagmorgen festgesetzt ist erstmals verlassen, um die Verhandlung seines Falls mitzuverfolgen. Wo der 34-jährige das tat, wurde nicht öffentlich gemacht. Groteskerweise nicht in Frage kommt dafür offenbar die Anwaltskanzlei Hall & Willcox, die ihn vertritt. Denn diese habe den Grundsatz: «Nicht geimpft, kein Zutritt.» Davon ausgenommen seien Menschen mit Kontraindikationen gegen die Impfung, wie sie Djokovic geltend macht und Hall & Willcox vertritt.
(saw/aargauerzeitung.ch)
sich impfen lassen, euer ehren. sich an die einreisebestimmungen halten. so wie ausnahmslos alle anderen auch. sollte dieser gerichtsentscheid tatsächlich zu gunsten novaks ausfallen, müsste dies präzedenzkarakter haben und im namen der rechtsgleichheit für sämtliche personen erleichterungen bei den einreisebestimmungen zur folge haben.
ansonsten wäre diese einreiseerlaubnis einfach erkauft.
Recht haben und Recht bekommen war noch nie dasselbe.