Kurz nach Mitternacht Schweizer Zeit fällt die Entscheidung, ob Novak Djokovic wie von der australischen Grenzbehörde angeordnet das Land verlassen muss, oder ob ihm das Visum zu Unrecht aberkannt worden ist. Dem Tennisspieler war Mitte Woche die Einreise verweigert worden, weil er nicht glaubhaft hat machen können, dass er Anspruch auf Befreiung von der Impfpflicht hat.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat der 34-Jährige aufschiebende Wirkung erhalten. Djokovic glaubte, dank einer Covid-19-Infektion Mitte Dezember von der Impfpflicht befreit zu sein. Stimmt das?
Michael Todd, ein pensionierter Anwalt für Migrationsrecht in Australien sagt: «Es gibt nur drei Gründe für eine medizinische Ausnahme. Erstens: Eine gravierende Reaktion auf eine erste Coronaimpfung. Zweitens: Eine Krankheit, zum Beispiel Herzprobleme. Drittens: Psychologische Gründe sprechen gegen eine Impfung, was allerdings schwierig zu beweisen ist.»
Im Fall von Novak Djokovic sei nichts davon zutreffend. Seine Anwälte bauen den Einspruch gegen die Ausweisung aber darauf auf, dass bei der Einvernahme in der Nacht auf Donnerstag Ortszeit «mehrere gravierende Formfehler» passiert seien.
Das ist die einzige Strategie, die Aussicht auf Erfolg habe, glaubt Todd. Er sagt: «Djokovic muss beweisen können, dass die Grenzpolizei bei der Visaerteilung die Gesetze nicht befolgt hat.» Doch er könne sich kein Szenario vorstellen, in dem dies gelinge. Die Behörde arbeite mit Checklisten. «Deshalb ist es fast unmöglich, zu beweisen, dass Gesetze nicht befolgt und falsche Entscheidungen getroffen wurden.»
Tennis Australia wurde Ende November 2021 von der Bundesregierung mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass keine Ungeimpften nach Australien reisen dürften. Doch statt die Direktive umzusetzen, leitete der Ausrichter der Australian Open Ungeimpfte schriftlich an, wie sie vorzugehen haben, um am Turnier teilnehmen zu können. Demnach müssten sie bis zum 10. Dezember den Nachweis erbringen, innerhalb der letzten sechs Monate an Covid-19 erkrankt zu sein. Djokovic befolgte diesen Ratschlag zwar, hielt aber die Frist nicht ein. Sein positiver Befund datiert vom 16. Dezember.
Dennoch wurde ihm eine von nur vier Spezialbewilligungen zugestanden, wovon zwei auf Offizielle, eine auf die inzwischen ebenfalls festgesetzte Tschechin Renata Voracova und eine auf ihn entfällt. Das heisst: Novak Djokovic ist der einzige männliche Tennisspieler, der von der Impfpflicht befreit worden ist. Geprüft hatten die Gesuche zwei Expertengremien, die von Tennis Australia eingesetzt und von der Regierung des Bundesstaats Victoria beaufsichtigt wurden. Das Problem; Die Bundesregierung wies Tennis Australia in zwei separaten Schreiben Mitte und Ende November darauf hin, dass eine Genesung nicht von der Impfpflicht befreit.
Tennis Australia gab in den Ungeimpften lediglich eine Empfehlung, es sei «möglicherweise hilfreich», wenn man sich bescheinigen lassen könne, dass man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könne.
Bei Novak Djokovic, der seit Donnerstag in einem Quarantänehotel auf seinen Prozess wartet, der am Montag von jedem und jeder und von überall auf der Welt via Livestream mitverfolgt werden kann, trifft es vermutlich nicht zu, dass er sich auch vor seiner Ansteckung aus medizinischen Gründen nicht hat impfen lassen wollen. Seine Anwälte versuchen auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, Djokovic hätte sich impfen lassen wollen, wenn er sich nicht infiziert hätte.
Das wäre nach den Ereignissen der letzten 24 Stunden auch dreist. Denn nachdem er sich am 14. Dezember in Belgrad mit einem kurze Zeit später positiv getesteten Basketballer hat fotografieren lassen, musste er davon ausgehen, dass er sich möglicherweise angesteckt hat, auch wenn er keine Symptome gezeigt habe. Dennoch liess Djokovic sich am 16. Dezember testen. Wann der positive Befund vorlag, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass er sich nicht in Quarantäne begab und an mehreren Veranstaltungen teilnahm und andere damit der Gefahr einer Ansteckung aussetzte.
Spätestens am 25. Dezember, neun Tage nach dem Test, der den positiven Befund lieferte, mit dem Djokovic sich von der Impfpflicht befreien lassen wollte, hätte er sich in Isolation befinden müssen. Doch ein Video zeigt, wie er an jenem Tag in den Strassen seiner Heimatstadt Belgrad Tennis spielt. Damals wurde er für diese vermeintliche Volksnähe gefeiert.
Nun muss aber davon ausgegangen werden, dass Djokovic nicht nur eine Impfung ablehnt, sondern auch das Virus bagatellisiert, indem er sich im Wissen um seine Infektion unter die Menschen gemischt hat. Das könnte auch im Prozess eine Rolle spielen. Denn gemäss Biosecurity Act kann ein Visum entzogen werden, wenn der Verdacht besteht, dessen Halter könne eine Gefahr für die Gesundheit der australischen Bevölkerung darstellen.
Michael Todd zieht ein vernichtendes Fazit: «Novak Djokovic hat illegal und möglicherweise in betrügerischer Absicht versucht, nach Australien einzureisen. Seine Einsprache gegen die Ausweisung entbehrt jeglicher Grundlage.» Er geht davon aus, dass das Gericht den Entscheid bestätigt und Djokovic das Land am Montag verlassen muss. Sollte das Gericht den Entscheid umstossen, werde die Bundesregierung dagegen in Berufung gehen. Sein Ratschlag an Djokovic? «Er hätte mich vor einem Monat anrufen sollen. Ich hätte ihm eine Menge Ärger ersparen können.» (aargauerzeitung.ch)
Mich hätte er auch anrufen können: «Lass dich impfen, Depperle!»
Da sieht man, wie ernst er die Coronaregeln nimmt.
Go home!
Bei dem einem Fall geht es um eine selbstverschuldete Lage einer Einreiseverweigerung, beim anderen um nichts weniger als die Presse- und Meinungsfreiheit.
Aber über Ersteres werden zahllose Artikel geschrieben und sogar noch Live-Ticker erstellt und Letzteres war höchstens eine Randnotiz. Verkehrte Welt. Echt jämmerlich...