Die gespielte Hochzeit im Disneyland sorgte zu Beginn für Irritationen. Die Gäste waren Schauspielerinnen und Schauspieler, die Braut ein 9-jähriges Mädchen. Offiziell wurde der Event als echte Hochzeit angemeldet. Was steckte dahinter?
Rasch geriet bei den Ermittlungen ein 39-jähriger Brite als mutmasslicher Drahtzieher ins Visier. J. J.* soll die Hochzeit organisiert haben. Gemäss britischen Medien war er wegen Sexualstraftaten mit Minderjährigen vorbestraft.
Nun kommen weitere Details ans Licht. Bei J. soll es sich um einen Mann aus London handeln. Wegen sexuellen Handlungen mit zwei 15-Jährigen soll er bereits im Gefängnis gesessen haben.
Und die Inszenierung im Freizeitpark nahe Paris war nicht der erste solche Event. Ein BBC-Journalist hat zwei Jahre lang zu J. recherchiert. Demnach soll dieser bereits eine Filmpremiere inszeniert haben, bei der er über einen roten Teppich schritt und von «Fans» – auch dieses Mal Statisten – bejubelt wurde. Bei einer anderen Aktion soll er vor einem gefälschten BBC-Lastwagen und Polizeiautos nackt posiert haben, bevor diese explodierten. Die Aktion sorgte damals für Aufsehen in London. Immer wieder geriet J. in die Schlagzeilen.
Ein anderes Mal soll der Brite eine Beerdigung inszeniert haben. Der Priester – laut der Dailymail ein echter Priester – brach den Event ab, als er bemerkte, dass der Sarg leer war, die Anwesenden für Geld engagiert und die Zeremonie gefilmt werden sollte.
Die Videos der Events lud der Mann jeweils auf Youtube hoch, wo sie jahrelang zu sehen gewesen seien und Millionen von Klicks und Followern generierten. Erst als BBC Google kontaktierte, seien die Videos von der Plattform genommen worden.
Was die Recherchen bisher nicht aufklären konnten, ist die Frage, wie der 39-Jährige seine Aktionen finanziert. Immerhin hätte allein der Event im Disneyland weit über 100'000 Euro gekostet. Andere Inszenierungen fanden beispielsweise an der Universität in Oxford oder im British Museum statt. Auch der Drehort für die inszenierte Filmpremiere dürfte einiges gekostet haben.
Als registrierter Sexualstraftäter muss sich J. an Auflagen halten. Demnach darf er seine früheren Opfer und Mädchen unter 16 Jahren nicht kontaktieren. Ausserdem darf er keine öffentlichen Orte, die für Kinder gedacht sind, aufsuchen. Ausserdem wird er überwacht, heisst es im BBC-Bericht. Der zuständige Polizist habe jedoch erklärt, dass er den Aufenthaltsort von Dutzenden Straftätern überwachen müsse, was eine grosse Herausforderung sei.
In Frankreich wird nun wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls gegen J. ermittelt. Auch in Grossbritannien könnten ihm weitere Konsequenzen drohen. Derzeit wird er dort wegen Verstosses gegen die Auflagen gesucht. (vro)
*Name der Redaktion bekannt