Schweiz
Justiz

18 Monate Gefängnis teilbedingt für Winterthurerin, die zum «IS» wollte

18 Monate Gefängnis teilbedingt für Winterthurerin, die zum «IS» wollte

15.12.2017, 16:2015.12.2017, 22:42
Mehr «Schweiz»
GERICHTSZEICHNUNG - Eine mutmassliche Dschihad-Reisende vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, am Freitag, 15. Dezember 2017. Die 31-jaehrige Frau wollte sich im Januar 2016 mit ihrem vierjaehrigen ...
Die Angeklagte vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Eine Schweizerin, die 2015 mit ihrem damals vierjährigen Sohn nach Syrien reisen wollte, um sich der Terrororganisation «IS» anzuschliessen, ist am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Die 31-Jährige wurde wegen der versuchten Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Quaida» und «Islamischer Staat», sowie verwandter Organisationen für schuldig gesprochen, wie das Bundesstrafgericht am Freitag mitteilte.

Sechs der 18 Monate muss sie im Gefängnis absitzen, 12 Monate werden bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Während dieser Zeit muss sich die Verurteilte psychologischer Betreuung unterziehen. Ausserdem werden ihr die Verfahrenskosten von 5000 Franken sowie die Anwaltskosten in der Höhe von 10'700 Franken auferlegt.

Die junge Frau nahm das Urteil regungslos hin. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt gefordert. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des «IS» zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden, sagte die Bundesanwältin beim Prozess.

Ausserdem habe die Frau das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste. Sie habe aber auch die «IS»-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe.

Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen. Eine «Tatnähe» des Handelns zu den verbrecherischen Aktivitäten des «IS» halte einer Aktenprüfung nicht stand. Auch dass ihr Sohn zum Märtyrer werden sollte, sei nicht hinreichend bewiesen. Insgesamt sei die Anklage der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
6
Sogar die «New York Times» feiert die Schweiz für die EM – doch es gibt zwei Kritikpunkte
Die Schweiz erhält Bestnoten aus dem Ausland für die Frauen-EM. Nur zwei Spiele sind nicht ausverkauft. Rund 656’000 Tickets gehen weg, das ist neuer Rekord. Auch Adolf Ogi lobt die Veranstalter in hohen Tönen – und warnt dennoch.
Sie sorgen für leuchtende Augen – mit Zweifel-Chips, Ovomaltine, Kägifret, Giandor-Schokolade, Brändi Dog und handgeschriebener Postkarte. Kapitänin Lia Wälti und die Schweizer Spielerinnen überraschen die Nationalteams an der Euro 2025 mit Paketen. Diese reagieren teilweise euphorisch, wie eine Instagram-Story von Wälti zeigt. Die Italienerinnen machen sogar die Welle. Auch die Instagram-Story schlägt Wellen – internationale.
Zur Story