EU-Parlament stimmt für Verbot der Bezeichnung «Vegi-Burger»
Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen. Auch die EU-Staaten müssten dem Vorhaben zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.
Verbraucherschützer und Unternehmen aus der Lebensmittelbranche kritisierten das geplante Verbot scharf. Die Organisation Foodwatch teilte mit, niemand kaufe versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaube, es seien Rinderwürste. Mehrere Firmen wie Aldi Süd, Lidl und Burger King hatten sich in einem gemeinsamen Brief ebenfalls gegen das Vorhaben ausgesprochen. Das willst du wissen:
Welche Begriffe sind von einem Verbot betroffen?
In dem zur Abstimmung stehenden Bericht sind über einen Änderungsantrag mehrere Begriffe eingebracht worden. Dazu zählen «Steak», «Schnitzel», «Hamburger» und «Wurst». Sie sollen Produkten vorbehalten sein, die aus Tieren gemacht wurden.
Wie ist die bisherige Rechtslage?
Bislang durften Begriffe wie Wurst, Schnitzel oder Namen anderer typischer Fleischlebensmittel auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. «Für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt es keine rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen, daher können aktuell allgemein übliche oder beschreibende Bezeichnungen verwendet werden», so ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Warum sollen die Begriffe verboten werden?
Die im Europaparlament zuständige Abgeordnete Céline Imart sieht durch das Vorhaben den Verbraucherschutz gestärkt. Die Politikerin der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, teilte auf Anfrage mit, es bestehe «ein echtes Verwechslungsrisiko». Pflanzenbasierte Ersatzprodukte böten etwa nicht die gleichen Nährwerte wie ihre tierischen Originale.
Zudem gehe es bei dem Vorhaben darum, Landwirte zu schützen. Pflanzliche Lebensmittelhersteller versuchten den Ruf tierischer Lebensmittel, den Generationen von Landwirten aufgebaut hätten, für die Vermarktung von Konkurrenzprodukten zu nutzen.
Zu den Befürwortern gehört unter anderem der Verband der Fleischwirtschaft. «Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht», sagt Geschäftsführer Steffen Reiter. Ein einfacher Weg wäre es, die Bezeichnung Fleisch klar zu schützen.
Wie stehen Verbraucherschützer zum Verbot?
Die halten wenig davon. Der Geschäftsführer der Organisation foodwatch, Chris Methmann, spricht von «Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie».
Auch Stephanie Wetzel vom deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband sieht ein mögliches Verbot kritisch. Sie teilte auf Anfrage mit, es sei wenig hilfreich, wenn Ersatzprodukte keine Namen von Produkten tragen dürfen, die typischerweise mit Fleisch assoziiert würden. Bei einem Begriff wie «Veganes Seitan-Schnitzel» wüssten Verbraucherinnen und Verbraucher, was sie geschmacklich erwartet und welche Ersatzzutat das Produkt enthalte.
Was sagen andere Gegner des Verbots?
Mehrere Handelsunternehmen – darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat – haben sich in einem gemeinsamen Brief dagegen ausgesprochen. Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heisst es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. «Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen.» Dies sei der grösste Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa.
Unterzeichnet hat auch die Rügenwalder Mühle, die Fleisch- und Fleischersatzprodukte herstellt. «Aus unserer Sicht ist das nicht sinnvoll. Schnitzel oder Burger beschreiben eine Zubereitungsart – nicht das Ausgangsprodukt», sagte eine Unternehmenssprecherin. Die kurzfristigen Umstellungskosten schätze man auf einen einstelligen mittleren Millionenbetrag. Auch andere Handelsketten wie Rewe und Aldi Nord sowie der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels und der Lebensmittelverband Deutschland lehnen ein Verbot ab.
Was sind die nächsten Schritte?
Das Parlament muss nun in Verhandlungen mit den EU-Staaten eine endgültige Einigung finden. Die Bundesregierung hat bislang keine Position zu dem Parlamentsbeschluss kundgetan. (awp/sda/dpa)