Schweiz

1000 Franken Genugtuung für Brian – wegen Haftbedingungen

1000 Franken Genugtuung für Brian – wegen «klar unrechtmässiger» Haftbedingungen

15.03.2022, 13:07
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Das Bezirksgericht Zürich hat dem bekannten Zürcher Gefangenen Brian – alias Carlos– eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. Damit blieb es weit unter der Forderung des jungen Mannes: Dieser hatte wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Gefängnis Pfäffikon eine Genugtuung von 40'000 Franken verlangt.

Die Haftbedingungen seien «in ihren kumulativen Auswirkungen und vor allem mit Blick auf die Dauer von beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig» gewesen, hält das Bezirksgericht Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag fest.

Gemäss einer Administrativuntersuchung vom Mai 2017 befand sich Brian vom 6. bis 26. Januar 2017 in Pfäffikon in Einzelhaft. Er musste stets Fussfesseln tragen, ausser bei Zellenverlegungen wurde seine Zellentüre nie geöffnet. Zudem hatte er als Kleidung lediglich einen Poncho und während mehrerer Tage keine Matratze.

ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES ZUERCHER OBERGERICHTS IM FALL CARLOS, AM MITTWOCH, 16. JUNI 2021 - Portraitzeichnung des Haeftlings Brian (bekannt als Carlos). Die Anwaelte von Carlos, der mittlerweile auch ...
Portraitzeichnung Brians aus dem Gerichtssaal.Bild: keystone

Forderung doch nicht zu spät eingereicht

Das Bezirksgericht hatte deswegen schon in einem Urteil vom März 2021 festgehalten, dass es sich um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt habe. Allerdings meinte das Gericht damals, dass Brian seine Genugtuungsforderung zu spät gestellt habe.

Das Obergericht hob diesen Entscheid in der Folge allerdings auf: Betreffend Genugtuung wegen unrechtmässiger Haftbedingungen sei nicht die Strafprozessordnung anwendbar, sondern das kantonale Haftungsgesetz. Demnach habe Brian seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht.

Deshalb befasste sich das Zürcher Bezirksgericht nun ein weiteres Mal mit dem Begehren. Es kam erneut zum Schluss, dass trotz des «absoluten Ausnahmeverhaltens des Klägers» eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Die Schwelle sei aber nur knapp überschritten worden.

Deshalb sprach es Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zu. Dessen Schadenersatzforderungen – unter anderem für die Kosten eines privaten Gutachtens – lehnte es ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Zürcher Obergericht angefochten werden.

(yam/sda)

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40 Kommentare
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El_Chorche
15.03.2022 16:57registriert März 2021
Er hatte keine Matratze?

Weil er sie selber zerstört hat vielleicht? Und wenn er dann noch jeden angreift, der ihm eine neue bringen will... nun... ich versuche wirklich, hier auch einen Menschen dahinter zu sehen.

Dann denke ich aber wieder an seine Opfer, welche sich selbst überlassen werden. Das und seine absolute Lernresistenz lassen mein Mitgefühl auf ein Minimum zusammenschrumpfen.

Fazit: Als Bürger will ich so einem Typen nicht in freier Wildbahn begegnen - da geht mein eigenes Sicherheitsgefühl und das der Menschen, die mir lieb sind, eindeutig vor.
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Wendy Testaburger
15.03.2022 14:38registriert November 2018
Gefängnispersonal wurde zu Täter damit es nicht ständig Opfer war, der eigentliche Täter hat sich so lange als solcher verhalten bis er zum Opfer wurde. So kann mans natürlich auch machen🤷‍♀️ Im Bewusstsein dass die Haftbedingungen grenzwertig waren, null Mitleid mit Brian. Eine Schande dass man ihm eine Entschädigung(wenn auch eine verhältnismässig kleine) zuspricht.
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wildi blotere
15.03.2022 14:40registriert September 2019
Egal was man von Brian und seinem Verhalten hält. Erniedrigende Haftbedingungen die gegen die Menschenrechtskonvention verstossen..... und dann tusig Fränkli. Und die Auslagen, um das Unrecht zu beweisen muss der Geschädigte selber berappen.
Und das in der Schweiz...
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