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Eine Story voller falscher Entschlüsse: Der Luzern-Fan, der eine FCA-Flagge klauen wollte

Eine Story voller falscher Entschlüsse: Der Luzern-Fan, der eine FCA-Flagge klauen wollte

Ein FC-Luzern-Fan, der mit vier Kumpanen zusammen FC-Aarau-Fahnen klauen wollte und dabei irrtümlich zwei Unbeteiligte überfiel, blitzte beim Bezirksgericht ab.
09.04.2018, 06:31
Ueli Wild / az Aargauer Zeitung
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Im Mittelalter galt es als Schmach, das Banner in der Schlacht zu verlieren. Bei Fussball-Ultras lebt dieses Gedankengut weiter. Jedenfalls kamen vor gut einem Jahr fünf FC-Luzern-«Fans» auf die Idee, FC-Aarau-Fahnen zu rauben und diese beim Derby Aarau - Luzern triumphierend den FCA-Fans unter die Nase zu halten, um sie zu provozieren. Drei Tage vor dem Match fuhren die fünf Helden deshalb zum Brügglifeld, um im Auto von Elia (32, Name geändert) die Rückkehr des FCA-Fan-Cars vom Auswärtsspiel in Chiasso abzuwarten.

PROJEKT SCHWEIZ - FUSSBALLFANS - Ein junger Fan des ATF schwenkt am Sonntag, 26. April 2003, nach dem Heimspiel "seines" FC Aarau gegen den FC St. Gallen eine grosse Fahne. Er tut dies vor e ...
Das war wohl nix.Bild: KEYSTONE

Als die Aarau-Fans aus dem Car ausstiegen, hielten die Luzerner Ausschau nach grossen Taschen, in denen sie Fahnen vermuteten. So fielen ihnen zwei Velofahrer mit grossen Sporttaschen auf. Elia und sein Trupp nahmen die Verfolgung auf und überholten die Radfahrer. Da, wo in Aarau die Rothpletzstrasse in den Gönhardweg einmündet, passten sie, im Auto sitzend, den beiden 14-Jährigen ab. Es war kurz vor halb neun und längst dunkel. Als die beiden die Höhe des Autos erreichten, sprangen die mit Ausnahme von Elia maskierten Männer aus dem Auto, rissen die zwei geschockten Knaben zu Boden, packten deren Sporttaschen und brausten davon.

Die Begeisterung über das Gelingen des heldenhaften Coups legte sich im Handumdrehen, als der Inhalt der Sporttaschen geprüft wurde. Zum Vorschein kam die Fussballausrüstung der beiden 14-Jährigen – aber kein Zentimeter Fahnenstoff. Beim Coop in Unterentfelden entledigten sich die frustrierten Räuber der beiden Taschen samt Inhalt. Und es kam für sie noch schlimmer: Elia ging der Polizei ins Netz, verbrachte zwei Tage in Untersuchungshaft und verpfiff die Mittäter.

Den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die ihm eine unbedingte Geldstrafe von 23 400 Franken (180 Tagessätze zu je 130 Franken) aufbrummte, focht Elia an. So hatte Gerichtspräsident Andreas Schöb ein neues Urteil zu fällen. Gleich zu Beginn der Verhandlung am Strafgericht in Aarau machte Schöb den Schweizer mit italienischen Wurzeln darauf aufmerksam, dass die Strafe milder, aber auch härter ausfallen könne. «Halten Sie an der Einsprache fest?», fragte der Richter. Elia sagte Ja und verschoss damit den ihm offerierten Penalty.

Vorstrafen aus Monza und Zürich

Der Tatbestand war erstellt und wurde von Elia auch gar nicht bestritten. Der Beschuldigte anerkannte ausserdem die Zivilforderungen der Geschädigten für die Velo-Reparaturen und zumindest zur Hälfte auch die von einem der beiden Zivilkläger geforderte Genugtuung von 1000 Franken für die erlittene seelische Unbill. Den Strafbefehl hatte Elia einzig deshalb angefochten, weil er nicht einsah, weshalb ihm die Staatsanwaltschaft eine unbedingte und nicht eine bedingte Geldstrafe auferlegte.

Elia war mit zwei Vorstrafen belastet: In Monza hatte er eine bedingte Geldstrafe kassiert, weil er mit Pyros erwischt worden war. Und die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hatte ihn 2015 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Dies, weil er in einem Zürcher Club bei einem Knatsch mit der Security eine Flasche durch eine Glasscheibe geschleudert hatte. Beide Fälle hatten mit der Fan-Gruppe zu tun.

Er sei nach dem Überfall auf die beiden Velofahrer aus der Fan-Szene ausgetreten, sagte der 32-Jährige, der in der solothurnischen Nachbarschaft zu Hause ist. Dieser Geschichte wegen habe er fast die Freundin und den Job verloren. «Schluss jetzt!», habe er sich daher gesagt. Das Leben in der Fan-Gruppe sei wie ein Leben neben dem richtigen Leben gewesen, erzählte Elia. «Da bist du wie eine andere Person.»

Da seinem Mandanten keine schlechte Prognose zu stellen sei, gebe es keinen Grund für eine unbedingte Strafe, argumentierte Elias Verteidiger. «Wenn Sie hier Zweifel haben», riet dieser dem Gerichtspräsidenten, «zögern Sie nicht, dem Beschuldigten eine lange Probezeit von maximal fünf Jahren aufzuerlegen.» Der Verteidiger akzeptierte die vom Staatsanwalt geforderte Geldstrafe, beantragte aber deren bedingten Vollzug.

Ob denn der Fahnenraub unter «Fans» Brauch sei, wollte der Gerichtspräsident wissen. Das gehöre dazu, antwortete Elia. Hingegen würden Fangruppierungen normalerweise keine Unbeteiligten attackieren. Ob es denn in Elias Augen weniger schlimm gewesen wäre, wenn die Räuber «die Richtigen» erwischt hätten, hakte Schöb nach. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage kam nicht über Elias Lippen.

Alternative: 9 Monate Gefängnis

Spätestens, als der Gerichtspräsident das Urteil verkündete, wurde klar, dass Elia mit seiner Einsprache vom Regen in die Traufe geraten war. Auch wenn Andreas Schöb die Höhe des einzelnen Tagessatzes angesichts der Einkommensverhältnisse des Beschuldigten von 130 auf 100 Franken reduzierte, muss Elia nun deutlich mehr bezahlen. Statt 180 Tagessätze auferlegte ihm der Richter deren 270. Macht unter Anrechnung der zwei in U-Haft verbrachten Tage eine Summe von 26 800 Franken. Dazu kommen die Gerichtskosten und, wenn es die wirtschaftliche Situation erlaubt, die Rückzahlung der von der Gerichtskasse vorgeschossenen Anwaltskosten in der Grössenordnung von 5000 Franken. So viel Geld hat Elia nicht auf der hohen Kante. Bezahlt er die Geldstrafe nicht, winken ihm neun Monate Gefängnis.

Dass die Staatsanwaltschaft nur 180 Tagessätze gefordert habe, sei für ihn erstaunlich gewesen, sagte Gerichtspräsident Schöb. 180 Tagessätze seien das Minimum bei Raub. Und in Elias Fall sei die Mindeststrafe ungeeignet, auch weil es sich bei den Opfern um Jugendliche gehandelt habe und die Angreifer sowohl kräftiger als auch in der Überzahl gewesen seien. Angesichts von Elias Vorstrafen dränge sich der unbedingte Strafvollzug auf. «Die beiden bedingten Geldstrafen», so Schöb, «haben nicht genügt, Sie von weiteren Straftaten abzuhalten.» Auch scheine Elia das Treiben der Fan-Gruppen nicht vollends schlecht zu finden. Aus der Szene ausgetreten sei er offenbar vor allem, weil das Ganze für ihn mühsam wurde, indem der Verlust von Freundin und Arbeitsstelle drohte.

Hoffnung, dass diese Strafe wirkt

Den Widerruf des bedingten Vollzugs der in Zürich kassierten Geldstrafe ersparte Schöb dem Beschuldigten. Dies in der Hoffnung, dass die jetzt unbedingt ausgesprochene Strafe genüge, Elia von weiteren Straftaten abzuhalten. Die zweijährige Probezeit verlängerte der Richter um ein drittes Jahr. Auch die Reparatur der beiden Velos und eine Genugtuung von 500 Franken muss Elia bezahlen. Darüber hinausgehende Forderungen wurden vom Gericht auf den Zivilweg verwiesen. (aargauerzeitung.ch)

So geht Teamwork: Baseball-Fans retten verlorenen Hut

Video: srf
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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Whitebeard
09.04.2018 08:20registriert Dezember 2016
wohl zu viel "Capture the Flag" gespielt
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RhabarBär
09.04.2018 08:30registriert Juni 2017
Fussballfans sind manchmal wie kleine Kinder mit Autos, Feuerwerk, Messern und Metallstangen: kaum hat einer eine "tolle" Idee, setzen sie diese um, ohne einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden, ob dies böse Konsequenzen haben könnte. Und dann kommt plötzlich das Mami in Form der Polizei und Papi, der Richter, verdonnert sie zum Hausdienst. Einsicht? Reue? Reflektion? Denkste!
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Ballermann6
09.04.2018 09:25registriert Dezember 2015
32-jährige überfallen 14-jährige... was für Helden!
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