Sehr geehrter Herr Lüscher
Das Schweizerische Parlament diskutiert derzeit darüber, ob man Leute, von denen eventuell eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, künftig auch ohne Urteil oder Anhaltspunkte für Straftatplanungen ein Jahr lang in Hausarrest stecken kann.
Das neue Anti-Terror-Gesetz soll das möglich machen. Bereits jetzt stehen mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz den Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes mannigfaltige Möglichkeiten offen, ihre als terroristische Gefährder gelabelte Kundschaft zu akquirieren und zu betreuen: Phishing-Überwachung allen Datenverkehrs, Verwanzungen von Wohnungen, Computern, Handys und Autos, Observationen, Randdatenerhebungen und so weiter und so fort.
Ich kann mir vorstellen, dass sie sich manchmal im Stillen wünschen, ebenfalls über ein solch hübsches Arsenal an Arbeitsinstrumenten zu verfügen wie der Bundesanwalt oder der Chef des Nachrichtendienstes. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit hätten sie eigentlich Anrecht darauf.
Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass in den vergangenen Jahren Terroristen in der Schweiz Journalisten tote Fische in die Briefkästen gelegt, Jugendliche mit Eisenstangen verprügelt und ihnen die Kleider geraubt, Menschen entführt oder Messerattacken verübt hätten. Die «Fussballfans» machen all das und noch viel mehr seit Jahr und Tag. In immer neuen Zusammensetzungen, ohne absehbares Ende und viel zu oft straflos. Auch weil Ihnen nicht die Instrumente zur Verfügung stehen, die Sie bräuchten, um innerhalb dieser anonymen Schlägermobs effektiv zu ermitteln.
In Ihrer Frustration haben Sie vergangene Woche das Video eines besonders perfiden Überfalls auf dem Zürcher Maag-Platz veröffentlicht, in der deklarierten Hoffnung, dass «so die Diskussion um Fangewalt entfacht wird». Von den FCZ-Fans beim «Tages-Anzeiger» haben Sie dafür mit der Schlagzeile «Staatsanwaltschaft heizt Fangewalt-Debatte an» aufs Dach gekriegt.
Lassen Sie sich davon nicht beirren, Sie haben den richtigen Weg eingeschlagen. Bloss sind Sie noch viel zu zögerlich.
Was meinen Sie, was los gewesen wäre, wenn dieser Schlägertrupp vom Maag-Areal lange Bärte getragen, Korane dabei gehabt hätte oder aus einer Moschee gekommen oder auf dem Weg in eine gewesen wäre? Richtig: Es hätte einen stillen Terror-Alarm gegeben, es wäre kantonsweit in einem Grosseinsatz nach gefährlichen Individuen gefahndet worden und der Nachrichtendienst, die Bundesanwaltschaft mitsamt Bundeskriminalpolizei wären mit all ihren legalen, personellen und technologischen Ressourcen auf den Plan getreten.
Und wissen Sie, woran das liegt?
An der jahrelangen und konsequenten Dschihad-Vermarktung, die namentlich Bundesanwalt Michael Lauber, aber auch NDB-Direktor Markus Seiler via Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben. Während deren Spindoctors verwirrte und manipulierte Jugendliche als «Dschihadreisende» aufs öffentliche Tapet gebracht und im nationalen Bewusstsein als Bedrohung verankert und damit verschärfte Überwachungsgesetze durchgebracht haben und durchbringen, lässt sich ihre Klientel immer noch mehr als bereitwillig als «erlebnisorientiert» und ihre lebensgefährlichen Aktionen als «Fangewalt» charakterisieren.
Sie sollten deshalb nicht «hoffen, eine Diskussion um Fangewalt» auszulösen, sondern diese durch öffentliche Wortmeldungen initiieren, prägen und mittels neuer Begrifflichkeiten ein angemessenes öffentliches Bewusstsein für das Problem schaffen.
Solange die steinzeitlich anmutenden Bestrebungen dieser Kreise, sich gegenseitig Stoffstücke zu rauben, mit so schönen Vokabeln wie «Erlebnis» und «Fan» geschmückt werden, bleiben Sie als Strafverfolger immer bloss der Spielverderber ohne Rückendeckung von Medien und Politik.
Mit freundlichen Grüssen
Maurice Thiriet