Schweiz
AHV

Bund rechnet für 2033 mit 2,5 Milliarden weniger AHV-Ausgaben

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider spricht waehrend einer Medienkonferenz ueber die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente am Mittwoch, 14. August 2024 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ist nach dem AHV-Rechenfehler gehörig unter Druck geraten.Bild: keystone

Nach Rechenfehler: Bund rechnet für 2033 mit 2,5 Milliarden weniger AHV-Ausgaben

16.09.2024, 14:5916.09.2024, 14:59

Nach dem Rechenfehler hat der Bund die anzunehmenden AHV-Ausgaben im Jahr 2033 um 2,5 Milliarden Franken nach unten korrigiert. Zunächst war man von 4 Milliarden weniger ausgegangen. Gemäss neuester Prognose für 2033 wird die AHV 69 Milliarden Franken ausgeben.

Die zwei Rechenfehler in den AHV-Finanzperspektiven hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im August eingeräumt. Sie hatten in den längerfristigen Prognosen zu unplausibel hohen AHV-Ausgaben geführt.

In der neuesten Finanzperspektive geht das BSV nun von einer Korrektur von 2,5 Milliarden Franken nach unten aus, wie es am Montag mitteilte. Ursprünglich war es von rund 4 Milliarden oder einer Abweichung um 6 Prozent ausgegangen.

In der Prognose vom Montag rechnet das Amt noch mit einer Abweichung von 3,6 Prozent und damit mit real um 2,5 Milliarden Franken geringeren AHV-Ausgaben. Diese beziffert es für 2033 neu auf 69 Milliarden Franken. Errechnet wurden die Daten aufgrund zweier alternativer Berechnungsmodelle, die das BSV seit Juni entwickelt hatte.

Fehler bei Kontrollarbeiten entdeckt

Damit bewegt sich die Prognose des Bundesamts in der Mitte zwischen den Erkenntnissen der beiden Forschungsinstitute, die das BSV mit einer Validierung seiner Voraussagen beauftragt. Den Angaben zufolge geht die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH für 2033 von AHV-Ausgaben von 70 bis 72 Milliarden Franken aus, das Institut Demografik von 68 bis 70 Milliarden.

Die Fehler hatte das BSV bei Kontrollarbeiten im Zusammenhang mit der 13. AHV-Rente entdeckt. Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit der Abstimmung über die AHV-Reform mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters 2022 über zwei Abstimmungsbeschwerden zu entscheiden. Die Beschwerdeführer machen gelten, die im Abstimmungsbüchlein genannten und auf der fehlerhaften Prognose basierenden Zahlen seien irreführend gewesen.

Die AHV ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten derzeit eine AHV-Rente. (pre/sda)

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