Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Das will der Bundesrat. Er hat am Mittwoch diese und weitere Änderungen zur Wehrpflichtersatzabgabe in die Vernehmlassung geschickt.
In den vergangenen Jahren sind jeweils einige Tausend Personen aus der Dienstpflicht entlassen worden, ohne dass sie ihre Dienstleistungspflicht vollständig erfüllt haben. Im Jahr 2012 waren es über 5000 Personen gewesen, 2015 rund 2500.
Künftig sollen diese nun eine Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, wenn mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Damit werde die Gleichbehandlung verbessert und ein Anreiz geschaffen, alle Diensttage zu leisten, argumentiert der Bundesrat. Er erwartet Mehreinnahmen von rund 6 Millionen Franken jährlich.
Viele Dienstpflichtige leisten deshalb nicht sämtliche Diensttage, weil sie gar nicht aufgeboten wurden. Auch sie sollen zahlen müssen. Der Bundesrat weist im Vernehmlassungsbericht darauf hin, dass grundsätzlich jedes Jahr ein Dienst zu leisten sei. Wer nicht aufgeboten werde, habe die Pflicht, sich bei den zuständigen Aufgebotsstellen zu melden. Dieser Pflicht werde «wenig nachgelebt».
Weitere Änderungen haben mit der Armeereform zu tun. Der Militär- oder Zivildienst muss künftig zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden. In den 18 Jahren Dienstpflicht sollen Abgabepflichtige wie bereits heute höchstens 11 jährliche Abgaben bezahlen.
Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich. Bei verschobenen Wiederholungskursen oder Zivildiensteinsätzen ist die Abgabe dagegen weiterhin geschuldet.
Nichts ändern will der Bundesrat an der Ausgestaltung der einkommensabhängigen Wehrpflichtersatzabgabe. Der Abgabesatz soll weiterhin drei Prozent des Reineinkommens betragen, die Mindestabgabe 400 Franken.
Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hatte eine Erhöhung der Mindestabgabe auf 1000 Franken vorgeschlagen. Der Bundesrat hält dazu fest, für untauglich Erklärte verdienten durchschnittlich weniger als ihre militärdienstleistenden Alterskameraden. Durch eine starke Erhöhung der Abgabe würden somit die sozial Schwächeren im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen massiv höher belastet als die Einkommensstärkeren.
Kritik geäussert hatte die Studiengruppe auch daran, dass beispielsweise ein Polizist, der wegen wegen seines Berufes gesetzlich von der Militärdienstpflicht befreit ist, keine Ersatzabgabe bezahlen muss, während sein dienstuntauglicher Kollege die Abgabe bezahlen muss. Daran will der Bundesrat jedoch ebenfalls nichts ändern. Das Bundesgericht habe die Praxis bereits mehrfach als sachgerecht beurteilt, schreibt er. (whr/sda)