Schweiz
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Soldaten sollen für fehlende Diensttage zahlen, das bringt 6 Millionen Franken ein

Armeeangehoerige machen ein Selfie nach dem Festakt bei der Entlassungsinspektion in der Kaserne Rappischtal in Birmensdorf, am Dienstag, 15. September 2015. Vom Dienstag, 15. bis Freitag, 25. Septemb ...
Entlassungsinspektion: Noch herrscht Freude, die Rechnung kommt dann vielleicht später.Bild: KEYSTONE

Soldaten sollen für fehlende Diensttage zahlen, das bringt 6 Millionen Franken ein

11.01.2017, 13:5211.01.2017, 14:04
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Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Das will der Bundesrat. Er hat am Mittwoch diese und weitere Änderungen zur Wehrpflichtersatzabgabe in die Vernehmlassung geschickt.

In den vergangenen Jahren sind jeweils einige Tausend Personen aus der Dienstpflicht entlassen worden, ohne dass sie ihre Dienstleistungspflicht vollständig erfüllt haben. Im Jahr 2012 waren es über 5000 Personen gewesen, 2015 rund 2500.

Mehreinnahmen von 6 Millionen Franken

Künftig sollen diese nun eine Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, wenn mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Damit werde die Gleichbehandlung verbessert und ein Anreiz geschaffen, alle Diensttage zu leisten, argumentiert der Bundesrat. Er erwartet Mehreinnahmen von rund 6 Millionen Franken jährlich.

Viele Dienstpflichtige leisten deshalb nicht sämtliche Diensttage, weil sie gar nicht aufgeboten wurden. Auch sie sollen zahlen müssen. Der Bundesrat weist im Vernehmlassungsbericht darauf hin, dass grundsätzlich jedes Jahr ein Dienst zu leisten sei. Wer nicht aufgeboten werde, habe die Pflicht, sich bei den zuständigen Aufgebotsstellen zu melden. Dieser Pflicht werde «wenig nachgelebt».

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Als Fels getarnt: Eine Kanone der alten Festung auf dem Gütsch oberhalb von Andermatt.
quelle: keystone / gaetan bally
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RS kann bis 25 verschoben werden

Weitere Änderungen haben mit der Armeereform zu tun. Der Militär- oder Zivildienst muss künftig zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden. In den 18 Jahren Dienstpflicht sollen Abgabepflichtige wie bereits heute höchstens 11 jährliche Abgaben bezahlen.

Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich. Bei verschobenen Wiederholungskursen oder Zivildiensteinsätzen ist die Abgabe dagegen weiterhin geschuldet.

Abgabe nicht erhöhen

Nichts ändern will der Bundesrat an der Ausgestaltung der einkommensabhängigen Wehrpflichtersatzabgabe. Der Abgabesatz soll weiterhin drei Prozent des Reineinkommens betragen, die Mindestabgabe 400 Franken.

Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hatte eine Erhöhung der Mindestabgabe auf 1000 Franken vorgeschlagen. Der Bundesrat hält dazu fest, für untauglich Erklärte verdienten durchschnittlich weniger als ihre militärdienstleistenden Alterskameraden. Durch eine starke Erhöhung der Abgabe würden somit die sozial Schwächeren im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen massiv höher belastet als die Einkommensstärkeren.

Kritik geäussert hatte die Studiengruppe auch daran, dass beispielsweise ein Polizist, der wegen wegen seines Berufes gesetzlich von der Militärdienstpflicht befreit ist, keine Ersatzabgabe bezahlen muss, während sein dienstuntauglicher Kollege die Abgabe bezahlen muss. Daran will der Bundesrat jedoch ebenfalls nichts ändern. Das Bundesgericht habe die Praxis bereits mehrfach als sachgerecht beurteilt, schreibt er. (whr/sda)

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Karl33
11.01.2017 15:02registriert April 2015
Die Frauen lachen sich ins Fäustchen. Gleichberechtigung gibts eben nur für ein Geschlecht. Das andere bezahlt drauf.
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Stinkstiefel
11.01.2017 14:53registriert Juni 2015
Also versteh ich das richtig, ein AdA, welcher bereits die RS und unter Unständen mehrere WKs geleistet hat, soll nocheinmal zahlen für die fehlenden Diensttage, nachdem er bereits jedes Jahr die Abgabe bezahlt hatte für's Verschieben des WKs?

Das heisst ja...
Jeder der sich an der Rekrutierung wegen Schlafwandelns NICHT doppeluntauglich schreiben lässt wird doppelt und dreifach verarscht.
(-und die Ungleichbehandlung gegenüber den Frauen ist da noch nicht einmal miteinbezogen)

Geht's noch?
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Jimmy Dean
11.01.2017 14:59registriert Juli 2015
Wie funktioniert das denn genau? Ich habe jetzt 3-4 WK's gemacht und erfahrungsgemäss wird man ja auch mit einer handvoll Diensttagen nochmals aufgeboten, dann macht man halt einfach den KVK und tschüss zäme. Soweit ich weiss, wird lediglich bei 2-3 fehlenden Diensttagen auf ein Aufgebot verzichtet und man geht dafür als ADA an irgend eine 1-2 tägige Weiterbildung oder Repetition, damit man die Diensttage erfüllt hat. So, war das jedenfalls bei meiner Kompanie jeweils Usus.

Hat jemand andere Erfahrungen damit gemacht?:)
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