Zoff um den Zivildienst: Was du wissen musst
Warum stimmen wir darüber ab?
Im September 2025 stimmte die bürgerliche Parlamentsmehrheit einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Zivildienstgesetzes ohne Änderungen zu. Damit sollen Wechsel von Armeeangehörigen in den Zivildienst erschwert werden.
Eine Allianz aus Grünen, SP, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA) und dem Zivildienstverband Civiva hat erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 14. Juni kommt die Vorlage zur Abstimmung.
Was soll sich konkret ändern?
Die Anpassung des Zivildienstgesetzes sieht sechs Massnahmen vor. Diese nehmen vor allem Armeeangehörige in den Fokus, die nach Absolvieren der Rekrutenschule zum Zivildienst wechseln. Sie sollen neu mindestens 150 Diensttage im Zivildienst leisten. Bislang mussten sie dort lediglich das 1,5-fache der noch verbleibenden Armeediensttage leisten. Diese Massnahme erhöht die Gesamtzahl der Diensttage für Armeeangehörige, die in den Zivildienst wechseln – umso deutlicher, je später im Lauf des Militärdiensts der Wechsel erfolgt.
Neu müssen auch Unteroffiziere und Offiziere bei einem Wechsel zum Zivildienst dort das 1,5-Fache ihrer noch verbleibenden Militärdiensttage leisten. Bislang galt für sie ein Faktor von 1,1.
Die übrigen Massnahmen betreffen striktere Vorgaben zur Einsatzplanung, verbieten Medizinern im Zivildienst Einsätze in ihrem Fachgebiet und sollen verhindern, dass Armeeangehörige nach Abschluss ihres Militärdiensts in den Zivildienst wechseln, um sich der obligatorischen Schiesspflicht zu entziehen.
Der Bundesrat erhofft sich, dass die Zulassungen zum Zivildienst dank der Gesetzesänderung um 40 Prozent sinken. Allerdings räumt die Landesregierung ein: Diese Annahme ist spekulativ; «zuverlässige Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen» seien nicht möglich.
Wie gross ist das Problem?
Im vergangenen Jahr 2025 erreichten die Zulassungen zum Zivildienst mit 7211 einen neuen Höchstwert. Ein Drittel davon, nämlich 2406 Zulassungen, betrafen Armeeangehörige, die die RS bereits absolviert haben. Aktuell unterstehen über 60'000 Personen der Zivildienstpflicht. Zwischen 2016 und 2024 lag die Zahl der jährlichen Zulassungen mit Schwankungen bei durchschnittlich rund 6500 pro Jahr, auch da waren jeweils etwa ein Drittel Armeeangehörige mit abgeschlossener RS.
Bevor 2008 die Gewissensprüfung abgeschafft wurde und für die Zulassung zum Zivildienst der sogenannte Tatbeweis eingeführt worden ist – also die Bereitschaft zum Leisten von mehr Diensttagen als in der Armee – lag die Zahl der jährlichen Zulassungen bei rund 1500.
Was heisst das für die Armee?
Aktuell sind die Armeebestände trotz steigender Abgänge in den Zivildienst knapp ausreichend. Gemäss Verordnung muss der Effektivbestand der Armee 100'000 einsatzbereite Angehörige betragen (2025: 100'455). Weil nicht alle Armeeangehörige bei einem Notfall tatsächlich einsatzbereit wären, muss der sogenannte Sollbestand bei 140'000 liegen. Dieser Wert wurde in den letzten Jahren wiederholt überschritten (2025: 146'718), was vom Bundesamt für Justiz als gesetzeswidrig kritisiert wurde. Das entsprechende Gesetz wurde unterdessen angepasst.
Gegen Ende dieses Jahrzehnts sinkt der Sollbestand der Armee gemäss Prognosen aber auf 125'000. Grund dafür: Weil die Dienstzeit im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) von zwölf auf zehn Dienstjahre verkürzt worden ist, scheiden 2028 und 2029 je zwei Jahrgänge aus dem Effektivbestand aus. Ab 2030 steigt der Effektivbestand aufgrund der demografischen Entwicklung gemäss Prognosen wieder an.
Wer sind die Befürworter und was sind ihre Argumente?
Hinter der Vorlage stehen SVP, FDP, Mitte, die Konferenz der kantonalen Militärdirektoren, der Gewerbeverband sowie Miliz- und Offiziersverbände. Sie stimmen mit dem Bundesrat überein, dass die Vorlage den Grundsatz stärkt, auf dem der Zivildienst beruht: Er steht nur jenen offen, die Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Eine faktische Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst besteht nicht.
Mit den vorgesehenen Massnahmen werde verhindert, dass Armeeangehörige aus anderen Gründen als Gewissenskonflikten in den «bequemeren» Zivildienst wechseln. Sie verhinderten den überproportionalen Verlust von militärisch ausgebildeten Kadern und Fachspezialisten, deren Ausbildung die Armee viel Geld gekostet hat. Die Gesetzesänderung stelle in der angespannten sicherheitspolitischen Lage die personellen Bestände von Armee und Zivilschutz sicher.
Wer sind die Gegner und was sind ihre Argumente?
Neben der Referendumsallianz aus Grünen, SP, GsoA und Civiva lehnen auch EVP, GLP und zahlreiche Organisationen wie die Heilsarmee, der Kita-Dachverband Kibesuisse oder der Behindertenverband Insieme die Vorlage ab.
Mit den geplanten Verschärfungen würden Zivildienstleistende dort fehlen, wo sie aufgrund des Personalmangels am dringendsten gebraucht werden: In Heimen, Spitälern, Schulen, im Umweltschutz und der Landwirtschaft.
Die angeblich vom Zivildienst verursachte, drohende Personallücke bei der Armee sei eine faktenfreie Behauptung von Bundesrat und Bürgerlichen. Die geplante Gesetzesänderung gefährde das von der Verfassung zugesicherte Recht auf einen zivilen Ersatzdienst. Einzelne Massnahmen seien nichts als Schikane gegen Zivildienstleistende und würden ihr Ziel verfehlen: Junge Männer würden künftig vermehrt über die medizinische Ausmusterung aus der Armee ausscheiden. Damit fehlten sie in beiden Organisationen.
Für die Gegner ist die Vorlage zudem Teil einer Salamitaktik mit dem Fernziel, den Zivildienst ganz abzuschaffen. Der Bundesrat plant eine grundlegende Reform der Dienstpflicht. In der bevorzugten Variante würden Zivilschutz und Zivildienst zu einem neuen Katastrophenschutz zusammengelegt, was das Ende des Zivildiensts in seiner heutigen Form bedeuten würde. Die Regierung wollte darüber erst ab 2027 mit den Kantonen diskutieren. National- und Ständerat drängen mit im letzten Sommer verabschiedeten Motionen jedoch auf mehr Tempo. (aargauerzeitung.ch)

